Hallo,
etwas zum Thema Musik hören mit Ohrhörer beim Radfahren
ohne begründeten Verdacht, das Gehör beinträchtig zu haben.
siehe d7meg7$4c0$1@sagnix.uni-muenster.de
Ich habe einen kleinen Erfolg zu verbuchen:
Das Verfahren ist nach §47(2), siehe
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/owig 1968/ 47.html
,
eingestellt worden.
Kosten muss ich selbst übernehmen, d.h. meine RSV.
Lässt sich das nun irgendwie argumentativ verwerten
für Leute, denen ähnliches passiert?
Ich befürchte nicht, da kein Urteil, auf das man sich berufen
könnte...
Und auch wenn es bei anderen ähnlich laufen sollte,
wäre es ohne RSV vieeel teurer als die Owi einfach zu bezahlen.
Viele Grüße,
Christian
Christian Volk schrieb:
> Hallo,
>
> etwas zum Thema Musik hören mit Ohrhörer beim Radfahren
> ohne begründeten Verdacht, das Gehör beinträchtig zu haben.
>
> siehe d7meg7$4c0$1@sagnix.uni-muenster.de
>
> Ich habe einen kleinen Erfolg zu verbuchen:
Hört, hört!
> Das Verfahren ist nach §47(2), siehe
> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/owig 1968/ 47.html
,
> eingestellt worden.
>
> Kosten muss ich selbst übernehmen, d.h. meine RSV.
Besser ist das.
> Lässt sich das nun irgendwie argumentativ verwerten
> für Leute, denen ähnliches passiert?
Du kannst es selbst verwerten. Beim nächsten mal versuchst Du es nachts
mit dem Funktelefon in der einen und der Colaflasche in der anderen
Hand. Die RSV wird begeistert sein.
Achja, ohne Licht natürlich!
> Ich befürchte nicht, da kein Urteil, auf das man sich berufen
könnte...
> Und auch wenn es bei anderen ähnlich laufen sollte,
> wäre es ohne RSV vieeel teurer als die Owi einfach zu bezahlen.
Wenn Du das noch ein paar mal durchziehst, schmeißt Dich die
Versicherung raus. Wowereit.
ciao Ralph
Ralph Lehmann wrote:
> Christian Volk schrieb:
>>Kosten muss ich selbst übernehmen, d.h. meine RSV.
>
> Besser ist das.
>
>>Lässt sich das nun irgendwie argumentativ verwerten
>>für Leute, denen ähnliches passiert?
>
> Du kannst es selbst verwerten. Beim nächsten mal versuchst Du es
nachts
> mit dem Funktelefon in der einen und der Colaflasche in der anderen
> Hand. Die RSV wird begeistert sein.
*plonk*
<sorry, diesmal musste ich einfach laut plonken>
tv
Thomas Voigt wrote:
> Ralph Lehmann wrote:
>> Christian Volk schrieb:
>>> Kosten muss ich selbst übernehmen, d.h. meine RSV.
>>
>> Besser ist das.
>>
>>> Lässt sich das nun irgendwie argumentativ verwerten
>>> für Leute, denen ähnliches passiert?
>>
>> Du kannst es selbst verwerten. Beim nächsten mal versuchst Du es
nachts
>> mit dem Funktelefon in der einen und der Colaflasche in der anderen
>> Hand. Die RSV wird begeistert sein.
>
> *plonk*
>
> <sorry, diesmal musste ich einfach laut plonken>
Da habe ich durchaus Verständnis für..
Christian
Zitat Christian Volk:
> Hallo,
>
> etwas zum Thema Musik h
Michael Buege wrote:
> Nur mal so...
> Duerfen Gehoehrlose eigentlich Rad fahren?
Nur mal so...
Duerfen Autofahrer eigentlich ihre Fenster geschlossen halten?
--
+ Ulli Horlacher + framstag@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
Michael Buege wrote:
> Zitat Christian Volk:
>
>> Hallo,
>>
>> etwas zum Thema Musik hören mit Ohrhörer beim Radfahren
>> ohne begründeten Verdacht, das Gehör beinträchtig zu
haben. [...]
>
> Nur mal so...
> Duerfen Gehoehrlose eigentlich Rad fahren?
Klar, warum nicht?
Bei denen ist das Nicht-Hören-Können ja auch Grundzustand
und keine Beeinträchtigung durch Geräte.
Ob sie grundsätzlich in der Lage sind, Fahrzeuge zu führen,
kann im Falle ständiger Verfehlungen (mehrere Unfälle
als Radfahrer herbeigeführt) wohl irgendwann neu beurteilt werden.
Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es zunächst Mal
keine §§ gibt, die es prinzipiell und pauschal verbieten,
ohne Gehör Fahrrad zu fahren.
Gruß,
Christian
Ulli Horlacher schrieb:
> Michael Buege wrote:
>> Nur mal so...
>> Duerfen Gehoehrlose eigentlich Rad fahren?
>
> Nur mal so...
> Duerfen Autofahrer eigentlich ihre Fenster geschlossen halten?
Die h