www.fahrad-deutschland.info
« zurück zur Hauptseite

Verboten!

napisane przez Oliver Ojo Bedford 2004-09-05 19:36:49

Hi!

Manchmal gibt es auf ganz normalen Landstrassen das Zeichen "für
Radfahrer verboten".

1. Was genau denken sich hier Ämter? Und was soll man hier laut
Gesetzgeber tun, wenn keine Alternativen ausgeschildert sind?

2. Falls sich ein Radfahrer nicht daran halten sollte, was
könnte ihn das kosten?

TIA,
Oliver

Verboten!

. 2004-09-05 19:44:37

Verboten!

napisane przez "Andreas Randolf" 2004-09-05 19:44:37

Hallo Oliver,

> Manchmal gibt es auf ganz normalen Landstraßen das
> Zeichen "für Radfahrer verboten".

Ja.

> 1. Was genau denken sich hier Ämter?

Entweder dass die Outos freie Fahrt haben sollen oder
dass hier Radler zu starker Gefahr ausgesetzt sind.
Oder beides. Oder gar nichts.

> Und was soll man hier laut Gesetzgeber tun, wenn keine
> Alternativen ausgeschildert sind?

Plan, Leute fragen, oder schieben.

> 2. Falls sich ein Radfahrer nicht daran halten sollte,
> was könnte ihn das kosten?

Maximal das Leben.

Gruß, Andreas

--
http://www.liegerad-fernweh.de

Verboten!

napisane przez David Dahlberg 2004-09-05 20:54:44

Andreas Randolf schrieb:

>> Manchmal gibt es auf ganz normalen Landstra?en das
>> Zeichen "f?r Radfahrer verboten".
>>
>> 1. Was genau denken sich hier ?mter?
>
>Entweder dass die Outos freie Fahrt haben sollen oder
>dass hier Radler zu starker Gefahr ausgesetzt sind.
>Oder beides. Oder gar nichts.

Bonn, Adenauerplatz: Baustelle, Durchfahrt für Radfahrer verboten,
Autofahrer Tempo 10. Die Erhöhte Gefahr für Radfahrer in bei der
einer rasenden Geschwindigkeit von 10 km/h muss mir erstmal jemand
erklären ... (Er könnte umkippen?)

>> Und was soll man hier laut Gesetzgeber tun, wenn keine
>> Alternativen ausgeschildert sind?
>
>Plan, Leute fragen, oder schieben.

Oder auch Einspruch erheben, wenn es nach etwas dauerhaftem
aussieht.

David

Verboten!

napisane przez Stefan Schulze 2004-09-05 21:32:43

* "Andreas Randolf" antwortete Oliver Bedford[1]:

>> 2. Falls sich ein Radfahrer nicht daran halten sollte,
>> was könnte ihn das kosten?
>
>Maximal das Leben.

Diese Antwort ist zwar richtig, trotzdem irreführend. Die Nutzung von
Landstraßen, die mit Z. 254 verunziert wurden, ist IMO weniger
gefährlich als die Nutzung mancher benutzungspflichtiger Radwege. Die
korrekte Antwort ist daher: In D 10 EUR.

[1] Wenn Du statt eines überflüssigen Grußes eine Attribution Line
verwenden würdest, müßte ich meine nicht manuell verändern.

--
Stefan

Verboten!

napisane przez Walter Schiessberg 2004-09-05 22:56:10

Stefan Schulze wrote on 05.09.2004 21:32:

> [1] Wenn Du statt eines überflüssigen Grußes eine Attribution Line
> verwenden würdest, müßte ich meine nicht manuell verändern.

-v bitte.

Walter

--
You can observe a lot just by watching.

Verboten!

napisane przez Arno Welzel 2004-09-05 23:13:56

Walter Schiessberg wrote:

> Stefan Schulze wrote on 05.09.2004 21:32:
>
> > [1] Wenn Du statt eines überflüssigen Grußes eine Attribution Line
>
>>verwenden würdest, müßte ich meine nicht manuell verändern.
>
>
> -v bitte.
>
> Walter

Er meint die Einleitungszeile, die bei Andreas Randolf mit "Hallo
Oliver," begann und nicht mit dem Bezug, auf welchen Poster sich die
Antworte bezieht.


--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
CD/DVD-Datenbank: http://arnowelzel.de/rwinfo/
EMail: usenet-nospam@arnowelzel.de

Verboten!

napisane przez Walter Schiessberg 2004-09-05 23:28:26

Arno Welzel wrote on 05.09.2004 23:13:

[...]
> Er meint die Einleitungszeile, die bei Andreas Randolf mit "Hallo
> Oliver," begann und nicht mit dem Bezug, auf welchen Poster sich die
> Antworte bezieht.
>

Danke.

Walter

Verboten!

napisane przez klaus mueller erl@gmx.de (Klaus Mueller) 2004-09-06 05:26:13

Oliver Ojo Bedford wrote:

> Hi!
>
> Manchmal gibt es auf ganz normalen Landstrassen das Zeichen "für
> Radfahrer verboten".
>
> 1. Was genau denken sich hier Ämter? Und was soll man hier laut
> Gesetzgeber tun, wenn keine Alternativen ausgeschildert sind?

Meist wollen sie freie Fahrt für freie Dösler. Das beste Gegenmittel
dürfte ein Einspruch mit Bezug auf $45 Abs. 9 StVO sein.

Ich werde in so einem Fall wohl in Kürze zur Untätigkeitsklage greifen,
nachdem der LK Forchheim über drei Monate keine Reaktion auf meinen
Widerspruch zeigte.

> 2. Falls sich ein Radfahrer nicht daran halten sollte, was
> könnte ihn das kosten?

10(?) Frz, Klingeln in den Ohren, evtl Bekanntschaft mit dem
Straßengraben, je nach Art des Döslers.

Klaus
--
Rad weg! - der wahre Sinn der Radwege
http://home.t-online.de/home/klaus.mueller.erl

FAQ zu de.rec.fahrrad: http://drffaq.freezope.org


   Suche
 

      Interesante Seiten

      ähnliche Themen