Jucheeee
Gibt es ein Zauberwort, daß man aussprechen muß, um einen
rechtsmittelfähigen Bescheid zu bekommen? Diese Antwort sagt wohl alles:
> mit einem Schreiben vom 18.05.2004 haben Sie um Überprüfung der
> Verkehrsregelungen für den Radverkehr durch die Verkehrszeichen 237
in
> der Ofener Straße gebeten. Wir haben Ihnen mit Schreiben vom
24.05.2004
> ausführlich den Sachverhalt zu den bestehenden Verkehrsregelungen
> mitgeteilt. Ein weiterer rechtsmittelfähiger Bescheid hierzu kann
nicht
> erteilt werden.
Zuvor bekam ich natürlich einen Schrieb, warum das Blau bleiben muß.
Wenns beliebt,
http://radwege.udoline.de/streets/oldenburg/ofenerstrasse/index.html,
vor
allem unten. Zeichen 237, Fußgänger frei, 110 cm Maximum,
Bushaltestellen.
bye
Udo
Die fahrradfreundliche Stadt Oldenburg: http://radwege.udoline.de/
PGP: A245 F153 0636 6E34 E2F3 E1EB 817A B14D 3E7E 482E
Udo Steinbach wrote:
|> Gibt es ein Zauberwort, daß man aussprechen muß, um einen
|> rechtsmittelfähigen Bescheid zu bekommen? Diese Antwort sagt wohl
alles:
Ja. Du mußt förmlich "Widerspruch" einlegen.
--
"Im a doctor, not a mechanic." Dr Leonard McCoy
"Im a mechanic, not a doctor." Volker Borchert <v
borchert@despammed.com>
> Du mußt förmlich "Widerspruch" einlegen.
Das geht nicht, denn 1 Jahr ist rum. Deshalb hatte ich die
Überprüfung der
Beschilderung beantragt. Wie mir vorhin gesagt wurde, ist der Schrieb auch
ohne Rechtsbehelf ein Bescheid, gegen den ich nun Widerspruch einlegen
kann.
bye
Udo
Die fahrradfreundliche Stadt Oldenburg: http://radwege.udoline.de/
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Am Mon, 7 Jun 2004 18:51:46 +0200 schrieb Udo Steinbach:
> Gibt es ein Zauberwort, daß man aussprechen muß, um einen
> rechtsmittelfähigen Bescheid zu bekommen? Diese Antwort sagt wohl
alles:
> > mit einem Schreiben vom 18.05.2004 haben Sie um Überprüfung
der
> > Verkehrsregelungen für den Radverkehr durch die Verkehrszeichen
237 in
> > der Ofener Straße gebeten. Wir haben Ihnen mit Schreiben vom
24.05.2004
> > ausführlich den Sachverhalt zu den bestehenden
Verkehrsregelungen
> > mitgeteilt. Ein weiterer rechtsmittelfähiger Bescheid hierzu
kann nicht
> > erteilt werden.
Das Zauberwort heißt "Widerspruch". Und wenn Du es bereits
benutzt hast,
dann bitte nochmals die Weiterleitung des Widerspruchs an die
übergeordnete Behörde zum Entscheid.
Siehe auch §§ 69ff VwGO, insbesondere § 73.
> Zuvor bekam ich natürlich einen Schrieb, warum das Blau bleiben
muß.
> Wenns beliebt,
> http://radwege.udoline.de/streets/oldenburg/ofenerstrasse/index.html,
vor
> allem unten. Zeichen 237, Fußgänger frei, 110 cm Maximum,
Bushaltestellen.
Schon die Beschilderung ist unzulässig, weil dazu Zeichen 240 zu
verwenden ist (vgl. VwV zu § 39 ganz am Anfang).
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
> Zeichen 237, Fußgänger frei, 110 cm Maximum, Bushaltestellen
Dazu ist mir gerade was eingefallen: Wenn nicht schon das
"Fußgänger
frei", so doch die Bushaltestelle die Benutzungspflicht beendet. Richtig?
Vielleicht macht das "Fußgänger frei" das Blau auch
nichtig, könnte ich
mir vorstellen, zumindest hier, weil wegen der Breite entweder
Fußgänger
oder Radfahrer hinpassen.
Ist ein Widerspruch gegens Blau sinnvoll? Denn das kann bedeuten, daß
Zeichen 254 aufgehängt wird, oder Links Blau. Gegen beide müßte
man wieder
ankämpfen.
bye
Udo
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Am Mon, 7 Jun 2004 22:20:17 +0200 schrieb Udo Steinbach:
> > Du mußt förmlich "Widerspruch" einlegen.
>
> Das geht nicht, denn 1 Jahr ist rum. Deshalb hatte ich die
Überprüfung der
> Beschilderung beantragt.
Ah, so. Das kam bisher nicht heraus.
> Wie mir vorhin gesagt wurde, ist der Schrieb auch
> ohne Rechtsbehelf ein Bescheid, gegen den ich nun Widerspruch einlegen
> kann.
Ja, das ist auch mein Kenntnisstand.
--
A || Bernd Sluka
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