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=?iso-8859-15?Überprüfung und Bescheid

napisane przez "Udo Steinbach" 2004-06-07 18:51:46

Jucheeee

Gibt es ein Zauberwort, daß man aussprechen muß, um einen
rechtsmittelfähigen Bescheid zu bekommen? Diese Antwort sagt wohl alles:
> mit einem Schreiben vom 18.05.2004 haben Sie um Überprüfung der
> Verkehrsregelungen für den Radverkehr durch die Verkehrszeichen 237 in
> der Ofener Straße gebeten. Wir haben Ihnen mit Schreiben vom 24.05.2004
> ausführlich den Sachverhalt zu den bestehenden Verkehrsregelungen
> mitgeteilt. Ein weiterer rechtsmittelfähiger Bescheid hierzu kann nicht
> erteilt werden.
Zuvor bekam ich natürlich einen Schrieb, warum das Blau bleiben muß.
Wenns beliebt,
http://radwege.udoline.de/streets/oldenburg/ofenerstrasse/index.html, vor
allem unten. Zeichen 237, Fußgänger frei, 110 cm Maximum, Bushaltestellen.

bye
Udo

Die fahrradfreundliche Stadt Oldenburg: http://radwege.udoline.de/
PGP: A245 F153 0636 6E34 E2F3 E1EB 817A B14D 3E7E 482E

=?iso-8859-15?Überprüfung und Bescheid

. 2004-06-07 19:14:32

=?iso-8859-15?Überprüfung und Bescheid

napisane przez v borchert@despammed.com (Volker Borchert) 2004-06-07 19:14:32

Udo Steinbach wrote:

|> Gibt es ein Zauberwort, daß man aussprechen muß, um einen
|> rechtsmittelfähigen Bescheid zu bekommen? Diese Antwort sagt wohl alles:

Ja. Du mußt förmlich "Widerspruch" einlegen.

--

"Im a doctor, not a mechanic." Dr Leonard McCoy
"Im a mechanic, not a doctor." Volker Borchert <v borchert@despammed.com>

=?iso-8859-15?Überprüfung und Bescheid

napisane przez "Udo Steinbach" 2004-06-07 22:20:17

> Du mußt förmlich "Widerspruch" einlegen.

Das geht nicht, denn 1 Jahr ist rum. Deshalb hatte ich die Überprüfung der
Beschilderung beantragt. Wie mir vorhin gesagt wurde, ist der Schrieb auch
ohne Rechtsbehelf ein Bescheid, gegen den ich nun Widerspruch einlegen
kann.

bye
Udo

Die fahrradfreundliche Stadt Oldenburg: http://radwege.udoline.de/
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=?iso-8859-15?Überprüfung und Bescheid

napisane przez bernd usenet@gmx.de (Bernd Sluka) 2004-06-07 21:25:35

Am Mon, 7 Jun 2004 18:51:46 +0200 schrieb Udo Steinbach:
> Gibt es ein Zauberwort, daß man aussprechen muß, um einen
> rechtsmittelfähigen Bescheid zu bekommen? Diese Antwort sagt wohl alles:
> > mit einem Schreiben vom 18.05.2004 haben Sie um Überprüfung der
> > Verkehrsregelungen für den Radverkehr durch die Verkehrszeichen 237 in
> > der Ofener Straße gebeten. Wir haben Ihnen mit Schreiben vom 24.05.2004
> > ausführlich den Sachverhalt zu den bestehenden Verkehrsregelungen
> > mitgeteilt. Ein weiterer rechtsmittelfähiger Bescheid hierzu kann nicht
> > erteilt werden.

Das Zauberwort heißt "Widerspruch". Und wenn Du es bereits benutzt hast,
dann bitte nochmals die Weiterleitung des Widerspruchs an die
übergeordnete Behörde zum Entscheid.

Siehe auch §§ 69ff VwGO, insbesondere § 73.

> Zuvor bekam ich natürlich einen Schrieb, warum das Blau bleiben muß.
> Wenns beliebt,
> http://radwege.udoline.de/streets/oldenburg/ofenerstrasse/index.html, vor
> allem unten. Zeichen 237, Fußgänger frei, 110 cm Maximum, Bushaltestellen.

Schon die Beschilderung ist unzulässig, weil dazu Zeichen 240 zu
verwenden ist (vgl. VwV zu § 39 ganz am Anfang).
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder

=?iso-8859-15?Überprüfung und Bescheid

napisane przez "Udo Steinbach" 2004-06-08 12:52:49

> Zeichen 237, Fußgänger frei, 110 cm Maximum, Bushaltestellen

Dazu ist mir gerade was eingefallen: Wenn nicht schon das "Fußgänger
frei", so doch die Bushaltestelle die Benutzungspflicht beendet. Richtig?
Vielleicht macht das "Fußgänger frei" das Blau auch nichtig, könnte ich
mir vorstellen, zumindest hier, weil wegen der Breite entweder Fußgänger
oder Radfahrer hinpassen.
Ist ein Widerspruch gegens Blau sinnvoll? Denn das kann bedeuten, daß
Zeichen 254 aufgehängt wird, oder Links Blau. Gegen beide müßte man wieder
ankämpfen.

bye
Udo

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=?iso-8859-15?Überprüfung und Bescheid

napisane przez bernd usenet@gmx.de (Bernd Sluka) 2004-06-08 21:06:13

Am Mon, 7 Jun 2004 22:20:17 +0200 schrieb Udo Steinbach:
> > Du mußt förmlich "Widerspruch" einlegen.
>
> Das geht nicht, denn 1 Jahr ist rum. Deshalb hatte ich die Überprüfung der
> Beschilderung beantragt.

Ah, so. Das kam bisher nicht heraus.

> Wie mir vorhin gesagt wurde, ist der Schrieb auch
> ohne Rechtsbehelf ein Bescheid, gegen den ich nun Widerspruch einlegen
> kann.

Ja, das ist auch mein Kenntnisstand.
--
A || Bernd Sluka
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