xpost in d.r.fahrrad und d.s.r.strassenverkehr
fup2 d.s.r.s
Hallo,
ich komme mit einer Googlesuche nicht so recht weiter - vielleicht kann mir
ja jemand hier die passenden Hinweise geben. Mich interessiert, wer bei
einer "Kreuzung" zwischen Rad- und Fußweg Vorrang hat: Der
Radfahrer, der
Fußgänger oder keiner von beiden?
Im konkreten Fall (für Ortskundige: Leipzig, Tröndlinring,
Südseite, an der
Blechbüchse) ist der Radweg zwar parallel zur Fahrbahn, aber dennoch nicht
straßenbegleitend; er geht nach einem Stück in eine
Fahrradstraße über.
Zwischen Radweg und Fahrbahn ist ein relativ breiter Grünstreifen. Er ist
an einer Stelle unterbrochen, dort ist ein beampelter
Fußgängerüberweg über
die Fahrbahn zu einer Straßenbahnhaltestelle. Auf dem Radweg ist an
dieser
Stelle keine Haltelinie oder ähnliches.
Meine Suche dazu in der StVO war nicht sehr ergiebig. Am ehesten passt noch
§ 1 - gegenseitige Rücksichtnahme. Wegen des hohen
Fußgänger- und
Radfahreraufkommens sind Konflikte aber nicht gerade selten. Das hat auch
die örtliche CDU mitbekommen und nutzt das, um sich auf Kosten von
(vernünftigen) Radfahrern zu profilieren:
<http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp4/kais02.nsf/(WebAntraege)/E6E276C6FB4BB4D9C125731600535057?opendocument>
Viele Grüße,
Torsten