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60 Euro oder 25,60 Euro?

. 2008-01-23 00:36:29

60 Euro oder 25,60 Euro?

napisane przez B?SmVucyBNw7xsbGVy 2008-01-23 00:36:29

Auf meine DAB hat mir das Innenministerium endlich den Kostenansatz
erläutert. Hier die entsprechende Passage:

"Sie führen an, dass das Regierungspräsidium nur eine Gebühr in Höhe von
25,60 Euro für den Widerspruchsbescheid hätte erheben dürfen, da die
zugrundeliegende Amtshandlung (verkehrsrechtliche Anordnung des
Verkehrszeichens 241) gebührenfrei gewesen sei (vgl. Gebührenordnung für
MaÃźnahmen im StraÃźenverkehr = "Zurückweisung eines Widerspruchs oder
Rücknahme des Widerspruchs nach Beginn der sachlichen Bearbeitung".

Diese Meinung teilen wir nicht. Es ist zwar zutreffend, dass es bei
Allgemeinverfügungen in der Regel am Vorhandensein eines Antragstellers
und damit Gebührenschuldners mangelt (hier ist die Allgemeinheit als
Gebührenschuldner anzusehen). Das Fehlen eines Antragstellers und somit
Gebührenpflichtigen führt jedoch u. E. nicht dazu, dass die
grundsätzliche Gebührenpflicht in Frage gestellt wird und somit von
einer gebührenfreien Amtshandlung auszugehen ist. Dem Grundsatz nach
lösen auch verkehrsrechtliche Anordnungen i.S. von Allgemeinverfügungen
eine Gebührenpflicht aus. Deshalb war die Gebühr aufwandsabhängig
festzusetzen (beginnend bei einer Mindestgebühr in Höhe von 25,60 Euro)
und -- in Ihrem speziellen Fall -- mit 60,-- Euro festzulegen."

Soweit kann ich das jetzt nachvollziehen - ob das vertretbar ist, muÃź
ich erst prüfen.

Aber jetzt kommt es:

"Die Ihnen dazu vom Regierungspräsidium Karlsruhe gegebenen Begründungen
sind u. E. ausreichend."

Ã


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