Jürgen Schlottke schrieb:
> Offensichtlich ist das ganze weder mit dem Justiz- noch mit dem
> Verkehrsministerium abgestimmt, denn sonst würde die Kampagne
vermutlich
> nicht mit solchen Postern für das Radfahren unter Begehung von
> justiziablen Ordnungswidrigkeiten werben:
> http://radlust.info/poster/radlust 02 stadtradeln 1.jpg
-v bitte.
Ich kann keine OW erkennen.
Max Sievers wrote:
> Jürgen Schlottke schrieb:
> > justiziablen Ordnungswidrigkeiten werben:
> > http://radlust.info/poster/radlust 02 stadtradeln 1.jpg
>
> -v bitte.
>
> Ich kann keine OW erkennen.
Verstoss gegen StVZO P67. Mannigfaltig.
--
+ Ulli Horlacher + framstag@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
Ulli Horlacher schrieb:
> Max Sievers wrote:
>> Jürgen Schlottke schrieb:
>
>> > justiziablen Ordnungswidrigkeiten werben:
>> > http://radlust.info/poster/radlust 02 stadtradeln 1.jpg
>>
>> -v bitte.
>>
>> Ich kann keine OW erkennen.
>
> Verstoss gegen StVZO P67. Mannigfaltig.
Ach es geht um die StVZO. Vielleicht wiegt das Rad weniger als 11 kg. Dann
muss der Fahrer nur noch behaupten, es sei ein Rennrad und er fährt legal.
Die Beleuchtung führt der Begleitwagen natürlich mit.
Jürgen Schlottke schrieb:
> Hallo,
>
> ist einigen von Euch auch schon die "Radlust"-Infokampagne
aufgefallen,
> in deren Rahmen Wissenschaftler der Uni Trier sowohl eine
> Wanderausstellung als auch Vorträge haltende Wanderprediger durch die
> ganze Republik auf Reisen schicken?
>
> Falls nicht, möchte ich Euch die Kampagne einmal kurz vorstellen.
>
> Gefördert wird die "Radlust" (im vermutlich relativ kleinen
Rahmen) vom
> Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
> Website: http://radlust.info
>
> Offensichtlich ist das ganze weder mit dem Justiz- noch mit dem
> Verkehrsministerium abgestimmt,
Laut Youtube schon
> denn sonst würde die Kampagne vermutlich
> nicht mit solchen Postern für das Radfahren unter Begehung von
> justiziablen Ordnungswidrigkeiten werben:
> http://radlust.info/poster/radlust 02 stadtradeln 1.jpg
Das ist ein gutes Bild, das fast so emotional wie eine Autowerbung
darstellt wie geil Radfahren sein muss.
Ob dem die Lichtanlage und die Reflektoren oder sonstiger weitgehend
unnötiger Klimbim fehlt ist wurscht und wär imho kontraproduktiv.
Das Ding sieht fetzig aus, hat eine Modefarbe.
Der nicht altbacken angehauchte junge Mann fährt auch brav wie sichs
gehört ohne Helm und sein Gesicht spiegelt die nötige
Entschlossenheit.
Er ist schnell und es ist Frühling.
Er fährt in Leserichtung, also vorwärts.
Er ist auf gleicher Höhe, also nicht bedrohlich.
Er braucht keine super Landschaft und keine Gimmicks, unwesentliches
verschwimmt.
So wird emotional ansprechende Werbung gemacht.
So haben wir gelernt es zu verstehen, von Scheibbs bis Nebraska.
>
> Grundaussagen der Kampagne sind:
> Nutzt das Fahrrad als Verkehrsmittel in der Stadt!
> Laßt für kurze Strecken das Auto stehen!
> Radfahren ist Spaß und macht Spaß!
> Fahrt Fahrrad, egal ob eine spezielle Verkehrsinfrastruktur für
> Radfahrer vorhanden ist oder nicht!
> Die Haushalte besitzen Fahrräder, benutzt sie auch!
Super.
>
> Ziel der Kampagne ist:
> Verdoppelung des Radfahrer-Anteils in den Städten.
Super.
>
> Zur Zeit tingelt einerseits eine Wanderausstellung rundherum durch
> Deutschland, die überall dort aufgebaut wird, wo irgendwelche Messen
und
> Ausstellungen zum Thema Fahrrad stattfinden. Außerdem reisen
> Wanderprediger der Uni Trier mit einem Vortrag durch die Lande und
> trommeln in den Städten und bei Politikern für Ort dafür,
mehr Werbung
> für das Radfahren in den Städten zu machen und dabei bevorzugt
emotional
> (Radfahren macht Spaß) statt rational (Radfahren spart Geld und CO2)
zu
> argumentieren.
Endlich angekommen im Heute.
>
> Sogar ein Youtube-Video zur Kampagne existiert:
> http://www.youtube.com/watch?v=UEal6UEs398
Scheiss Opener, unprofessionell.
Lärmende gröhlende Assis.
Regelmissachtende Unruhestifter!
Die Sprecherin ist so mitreissend wie eine Horchspannungsleitung.
Angenehm: unter viertausend gezeigten Radfahrern, hab ich die gezeigten
Helme an einer Hand abzählen können.
Das Schlusspädoyer einem Vorschulkind zu überlassen ist auch
undurchdacht und haut wieder in die bekannte Kerbe eines nicht
vollwertigen Verkehrsmittels. Die gleichen Worte von einem arrivierten
aber nicht zu alten Herren (Verkehr ist ja bekanntlich Männersache,
wenns ernstgenommen werden soll) auf dem Weg zur zu was Wichtigem wären
mE wirksamer.
Max Sievers schrieb:
> Jürgen Schlottke schrieb:
>
>> Offensichtlich ist das ganze weder mit dem Justiz- noch mit dem
>> Verkehrsministerium abgestimmt, denn sonst würde die Kampagne
vermutlich
>> nicht mit solchen Postern für das Radfahren unter Begehung von
>> justiziablen Ordnungswidrigkeiten werben:
>> http://radlust.info/poster/radlust 02 stadtradeln 1.jpg
>
> -v bitte.
>
Keine Reflektoren, kein Licht.
Max Sievers wrote:
> >> > justiziablen Ordnungswidrigkeiten werben:
> >> > http://radlust.info/poster/radlust 02 stadtradeln 1.jpg
> >>
> >> -v bitte.
> >>
> >> Ich kann keine OW erkennen.
> >
> > Verstoss gegen StVZO P67. Mannigfaltig.
>
> Ach es geht um die StVZO. Vielleicht wiegt das Rad weniger als 11 kg. Dann
> muss der Fahrer nur noch behaupten, es sei ein Rennrad und er fährt
legal.
Was ein Rennrad ist, legt die Juriskative fest. Und die bezieht sich
notfalls auf die UCI Definition. Rennraeder mit Federgabel gibts schon mal
gleich gar nicht.
> Die Beleuchtung führt der Begleitwagen natürlich mit.
Illegal. Mindestens 11 Reflektoren muessen am Fahrrad an vorgeschriebener
Position sein. Da gibts keine Ausnahmen im Gueltigkeitsbereich der StVZO.
--
+ Ulli Horlacher + framstag@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
Max Sievers wrote:
> Ulli Horlacher schrieb:
>
>> Max Sievers wrote:
>>> Jürgen Schlottke schrieb:
>>
>>> > justiziablen Ordnungswidrigkeiten werben:
>>> > http://radlust.info/poster/radlust 02 stadtradeln 1.jpg
>>>
>>> -v bitte.
>>>
>>> Ich kann keine OW erkennen.
>>
>> Verstoss gegen StVZO P67. Mannigfaltig.
>
> Ach es geht um die StVZO. Vielleicht wiegt das Rad weniger als 11 kg. Dann
> muss der Fahrer nur noch behaupten, es sei ein Rennrad und er
fährt legal.
> Die Beleuchtung führt der Begleitwagen
natürlich mit.
Zum Radfahren braucht man einen Begleitwagen? Da empfiehlt sich doch eine
weniger aufwendige Fortbewegungsart, z.B. nur mit Wagen.
Ralf
Ulli Horlacher schrieb:
>> Die Beleuchtung führt der Begleitwagen natürlich mit.
>
> Illegal. Mindestens 11 Reflektoren muessen am Fahrrad an vorgeschriebener
> Position sein. Da gibts keine Ausnahmen im Gueltigkeitsbereich der StVZO.
Ja, so ist das. Mir fielen die Verstöße gegen § 67 StVZO auf
dem Foto nicht
auf, weil die so selten verfolgt werden. Mit funktionierendem Scheinwerfer
und Rücklicht im Gepäck kommt man so gut wie durch jede
Radfahrerkontrolle
der Polizei. Ist zumindest hier so. Ich kam auch mit meiner Airzound ohne
Kommentar durch (aber mit interessiertem Blick). Im Verkehr habe ich die AZ
auch schon neben einem Polizisten eingesetzt, als ein Fahranfänger vor mir
nicht stand, sondern rückwärts rollte. Der Polizist sperrte eine
Fahrtrichtung und wollte das nicht für mich unterbrechen. Mitunter sind
die
ganz vernünftig.