"Sie bemängeln hierbei, dass verschiedene Schutzstreifen
für Radfahrer
im Stadtgebiet nicht entsprechend der VwV /StVO durch Zeichen 283 StVO
vom ruhenden Verkehr ausgeschlossen sind.
Dies ist formell richtig, in der Praxis sind uns aber keine Probleme/
Beschwerden diesbezüglich bekannt. In vielen
Fällen befindet sich neben
dem Schutzstreifen ein Parkstreifen, sodass sich hieraus ein
gesetzliches Haltverbot des Parkens in zweiter Reihe ergibt."
Am Sat, 12 Jan 2008 19:28:33 +0100 schrieb Jens Müller:
> "Sie bemängeln hierbei, dass verschiedene Schutzstreifen
für Radfahrer
> im Stadtgebiet nicht entsprechend der VwV /StVO durch Zeichen 283 StVO
> vom ruhenden Verkehr ausgeschlossen sind.
>
> Dies ist formell richtig, in der Praxis sind uns aber keine Probleme/
> Beschwerden diesbezüglich bekannt. In vielen Fällen befindet
sich neben
> dem Schutzstreifen ein Parkstreifen, sodass sich hieraus ein
> gesetzliches Haltverbot des Parkens in zweiter Reihe ergibt."
... nicht für Taxen.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Jens Müller schrieb:
> "Sie bemängeln hierbei, dass verschiedene
Schutzstreifen für Radfahrer
> im Stadtgebiet nicht entsprechend der VwV /StVO durch Zeichen 283 StVO
> vom ruhenden Verkehr ausgeschlossen sind.
>
> Dies ist formell richtig, in der Praxis sind uns aber keine Probleme/
> Beschwerden diesbezüglich bekannt. In vielen
Fällen befindet sich neben
> dem Schutzstreifen ein Parkstreifen, sodass sich hieraus ein
> gesetzliches Haltverbot des Parkens in zweiter Reihe ergibt."
Wenn es also Beschwerden darüber gibt, wird sich daran was
ändern? Kann
ich mich da einfach irgendwo per Mail beschweren?
Stefan Versick schrieb:
> Jens Müller schrieb:
>> "Sie bemängeln hierbei, dass verschiedene
Schutzstreifen für Radfahrer
>> im Stadtgebiet nicht entsprechend der VwV /StVO durch Zeichen 283 StVO
>> vom ruhenden Verkehr ausgeschlossen sind.
>>
>> Dies ist formell richtig, in der Praxis sind uns aber keine Probleme/
>> Beschwerden diesbezüglich bekannt. In vielen
Fällen befindet sich
>> neben dem Schutzstreifen ein Parkstreifen, sodass sich hieraus ein
>> gesetzliches Haltverbot des Parkens in zweiter Reihe ergibt."
>
> Wenn es also Beschwerden darüber gibt, wird sich daran was
ändern? Kann
> ich mich da einfach irgendwo per Mail beschweren?
Einfach nach "StraÃźenverkehrsstelle" googlen ...