Meine Frage:
Gibt es Vorgaben für die Ausführung von baulichen Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung? Speziell interessiert mich die Berücksichtigung des
Fahrradverkehrs.
Hintergrund:
Es gibt bei uns eine kleine Wohnstraße, die gleichzeitig Zufahrt zum
Sportplatz ist. Radfahrer können diese auch zur Umgehung der
vielbefahrenen
Hauptstraße nutzen (unter Nutzung eines Weges über das
Schulgelände, der
blöderweise mit einem Zeichen 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art -
versehen ist, wird aber geduldet).
Es handelt sich um eine ca 200 m lange Sackgasse ohne Fußweg mit
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h. Der Belag besteht aus
Betonpflastersteine.
http://maps.google.de/maps?ie=UTF8&llR.269063,13.530924&spn=0.002071,0.004731&t=h&z=18&om=1
Kürzlich wurden in diese Straße Querrinnen aus Betonsteinen (also
grau in
grau) eingelassen. Auf den 200 Metern sind insgesamt 6 Stück verbaut,
jeweils paarweise mit ca 1m Abstand.
Die Querrinnen gehen über die gesamte Breite (!), sind schlecht beleuchtet
und beim Überfahren mit dem Fahrrad sehr unangenehm, selbst wenn man aus
dem
Sattel geht. Letzteres wird dadurch verschärft, dass der Abstand der
paarweise verbauten Rinnen in etwa dem Radstand eines Fahrrades entspricht.
Ich sehe die Rinnen nicht nur als Behinderung der Fahrradfahrer, sondern
auch als Gefährdung.
Schon mal Danke
Frank
Hinweis: Crossposting, Follow-Up ist gesetzt auf
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