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Elektrische "Glocke" als Alternative zu §64a am Rad erlaubt?

napisane przez Hans 2007-12-15 20:12:26

Hallo,

leidiges Thema:

§ 64a Einrichtungen für Schallzeichen

"Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke
ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen
für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An
Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig."

Idee:

Ist ggf. ein erlaubter Ausweg eine "Elektrische Glocke" zu nutzen? Die
Lautstärke wird ja durch §64a nicht limitiert und über Lautsprecher,
elktronische Schaltung und Batterie/Nabendynamo liesse sich doch schon
einiges machen.

Gruß,

Hans

Elektrische "Glocke" als Alternative zu §64a am Rad erlaubt?

. 2007-12-15 19:22:58

Elektrische "Glocke" als Alternative zu §64a am Rad erlaubt?

napisane przez Christian Marten 2007-12-15 19:22:58

Hans schrieb:

> leidiges Thema:

Tatsächlich? Mir erscheint es irrelevant. AirZound und gut.


> § 64a Einrichtungen für Schallzeichen
>
> "Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke
> ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen
> für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An
> Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig."
>
> Idee:
>
> Ist ggf. ein erlaubter Ausweg eine "Elektrische Glocke" zu nutzen?

Evtl, wenn du statt eines Klöppels einen Motor zum
Anschlagen nimmst.

> Lautsprecher,
> elktronische Schaltung und Batterie/Nabendynamo

sind keine Glocke, sondern ggf eine "andere Einrichtung für
Schallzeichen". Vielleicht auch nur eine Stereoanlage.

--
Christian Marten

Feste Mailadresse: GnuPG/PGP ID 22A12C07

Elektrische "Glocke" als Alternative zu §64a am Rad erlaubt?

napisane przez Arno Welzel 2007-12-15 20:26:46

Hans wrote:

> leidiges Thema:
>
> § 64a Einrichtungen für Schallzeichen
>
> "Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke
> ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen
> für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An
> Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig."
>
> Idee:
>
> Ist ggf. ein erlaubter Ausweg eine "Elektrische Glocke" zu nutzen? Die

IMHO Nein.

> Lautstärke wird ja durch §64a nicht limitiert und über Lautsprecher,
> elktronische Schaltung und Batterie/Nabendynamo liesse sich doch schon
> einiges machen.

Ja - dann ist es aber eben eine "andere Einrichtung" und keine Glocke
mehr. Selbst wenn Du etwas kaufst, was offiziell vom Hersteller als
"elektronische Glocke" bezeichnet wird, ist es eben keine "Glocke",
sondern ein elektronisches Gerät zur Schallerzeugung. Mir wäre
jedenfalls neu, dass Lautsprecher als auch "Glocke" durchgehen.


--
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de

Elektrische "Glocke" als Alternative zu §64a am Rad erlaubt?

napisane przez Arno Welzel 2007-12-15 20:28:29

Ich mach mal die Ingrid...

> Ja - dann ist es aber eben eine "andere Einrichtung" und keine Glocke
> mehr. Selbst wenn Du etwas kaufst, was offiziell vom Hersteller als
> "elektronische Glocke" bezeichnet wird, ist es eben keine "Glocke",

Du meintest ja "elektrisch" und nicht "elektronisch". Ja - das könnte in
der Tat gehen, da nichts darüber gesagt wird, wie die Glocke betätigt
wird - sie darf nur keine Radlaufglocke sein.


--
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de

Elektrische "Glocke" als Alternative zu §64a am Rad erlaubt?

napisane przez Hans 2007-12-15 20:41:47

Christian Marten wrote:

>> leidiges Thema:
>
> Tatsächlich?

Nicht wirklich ;-) - war nur so ein Gedankengang.

> Mir erscheint es irrelevant. AirZound und gut.

:-)

Gruß,

Hans

Elektrische "Glocke" als Alternative zu §64a am Rad erlaubt?

napisane przez Christian Marten 2007-12-15 20:11:46

Hans schrieb:
> Christian Marten wrote:

>>> leidiges Thema:
>>
>> Tatsächlich?
>
> Nicht wirklich ;-) - war nur so ein Gedankengang.

jepp. Mit "nur so ein Gedankengang" solltest du vorsichtig
sein, solange du keinen Nachnamen (eingetragen) hast.


--
Christian Marten

Feste Mailadresse: GnuPG/PGP ID 22A12C07

Elektrische "Glocke" als Alternative zu §64a am Rad erlaubt?

napisane przez Harald Meyer 2007-12-15 21:57:19

Christian Marten schrieb:

>Hans schrieb:
^^^^^? Vorname Klaus-Bärbel nehme ich an.
>
>> leidiges Thema:
>
>Tatsächlich? Mir erscheint es irrelevant. AirZound und gut.
>
>> § 64a Einrichtungen für Schallzeichen
>>
>> "Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke
>> ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen
>> für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An
>> Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig."
>>
>> Idee:
>>
>> Ist ggf. ein erlaubter Ausweg eine "Elektrische Glocke" zu nutzen?
>
>Evtl, wenn du statt eines Klöppels einen Motor zum
>Anschlagen nimmst.
>
Und dann gleich eine richtige[tm] Schiffsglocke, die ist helltönend!
:-}

Beste Grüße -Harald-
--
Zu meiner Jugendzeit gab es noch keine Fahrradhelme. Die Rad
fahrenden Kinder sind damals weggestorben, wie die Fliegen!
Nur sehr wenige von uns haben die 50/60er Jahre überlebt...

Elektrische "Glocke" als Alternative zu §64a am Rad erlaubt?

napisane przez Patrick Kibies 2007-12-16 15:37:13

Arno Welzel wrote:

> Hans wrote:
>
>> leidiges Thema:
>>
>>


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