Mathias B
Am Sat, 1 Dec 2007 20:22:39 +0100 schrieb Mathias Bölckow:
>
> Aber bei so viel Schrott, bin ich ehrlich gesagt etwas hilflos, wo man
> überhaupt ansetzt. Radwegbenutzungspflicht ist sicher nicht haltbar.
> Problem ist aber eher, dass die rechtsabbiegenden Kfz grün bekommen,
ohne
> dass der gerade aus wollende unmotorisierte Verkehr darauf hingewiesen
wird
> keinen Vorrang mehr zu haben...
Lies § 37 Abs. 1 Satz 2 StVO. um Dich von Deinem Irrtum zu
überzeugen.
Danach höre mit diesem Unsinn auf:
> Ich habe zwar die Polizei mündlich über den Schrott informiert.
Glaube aber
> nicht, dass die wirklich was machen.
... und schreibe stattdessen einen Brief an die verantwortliche StVB, in
der Du sie auf Ihre Fehler (gefährlicher Linksverkehr, Verstoß gegen
§
45 Abs. 9 StVO, Verstoß gegen diverses aus der VwV zu § 2 Abs. 4
Satz 2
und Satz 3 StVO, Verstoß gegen die VwV zu § 37 StVO sowie die RiLSA)
mit
Fristsetzung von drei Tagen (Postlaufzeit berücksichtigen) und der
Androhung, danach Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den
Straßenverkehr zu stellen.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Mathias B
Es schrieb Mathias B
Am Sun, 2 Dec 2007 03:06:14 +0100 schrieb Mathias Bölckow:
> Am Sat, 1 Dec 2007 20:35:50 +0000 (UTC) schrieb Bernd Sluka:
>
> > Am Sat, 1 Dec 2007 20:22:39 +0100 schrieb Mathias Bölckow:
> >>
> >> Aber bei so viel Schrott, bin ich ehrlich gesagt etwas hilflos,
wo man
> >> überhaupt ansetzt. Radwegbenutzungspflicht ist sicher nicht
haltbar.
> >> Problem ist aber eher, dass die rechtsabbiegenden Kfz grün
bekommen, ohne
> >> dass der gerade aus wollende unmotorisierte Verkehr darauf
hingewiesen wird
> >> keinen Vorrang mehr zu haben...
>
> Zur Verdeutlichung: Mit "keinen Vorrang" meinte ich, dass in der
Praxis
> kein Vorrang besteht und Mißachtung ggf. unverzüglich mit
Verletzungen ggf.
> sogar mit Todesfolge bestraft wird. Im juristischen Sinne ist klar, dass
> Radfahrer und Fußgänger zunächst Vorrang vor den
abbiegenden Fahrzeugen
> haben. Wobei die LSA den abbiegenden Kraftfahrern signalisiert, dass keine
> Fußgänger und Radfahrer vorhanden sein dürfen.
Nein, das tut sie nicht, aber sie verleitet zu diesem Irrtum.
> > Lies § 37 Abs. 1 Satz 2 StVO. um Dich von Deinem Irrtum zu
überzeugen.
>
> | 2. An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an
Markierungen
> | für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen
entsprechende Bedeutung.
>
> Hmm. Ich verstehe nicht, was Du mir damit sagen möchtest.
Ich vergaß "2 Nr. ", aber Du hast gar Abs. 2 Nr. 2 zitiert,
anstatt
Satz 2 dieses Absatzes:
Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur,
wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
§ 9 enthält die Vorrangregeln gegenüber abbiegenden Fahrzeugen.
> > Danach höre mit diesem Unsinn auf:
>
> >> Ich habe zwar die Polizei mündlich über den Schrott
informiert. Glaube aber
> >> nicht, dass die wirklich was machen.
> >
> > ... und schreibe stattdessen einen Brief an die verantwortliche StVB,
in
> > der Du sie auf Ihre Fehler (gefährlicher Linksverkehr,
Verstoß gegen §
> > 45 Abs. 9 StVO, Verstoß gegen diverses aus der VwV zu § 2
Abs. 4 Satz 2
> > und Satz 3 StVO, Verstoß gegen die VwV zu § 37 StVO sowie
die RiLSA) mit
> > Fristsetzung von drei Tagen (Postlaufzeit berücksichtigen) und
der
> > Androhung, danach Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in
den
> > Straßenverkehr zu stellen.
>
> Das ist doch mal ein Wort. Ich vermute, es liefe wirklich auf eine
> Strafanzeige hinaus. Gibt es irgendwelche Erfahrungswerte über die
> Erfolgsaussichten? Gibt es Hilfen für die Formulierung?
Erfolg ist unklar. Das ist ein Aktivierungsinstrument. Laß die
Behörden
ruhig gegeneinander arbeiten. Wie bei jeder Anzeige schreibst Du den
Sachverhalt auf, dazu vielleicht noch "Ich stelle Anzeige gegen die
Verantwortlichen für diese Verkehrsführung wegen Verstoß gegen
§ 315b
StGB." und schickst sie an die Staatsanwaltschaft.
--
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Am Sun, 2 Dec 2007 00:13:15 -0800 (PST) schrieb Georg Anton:
> So schön wie Bernd kann ich nicht formulieren. Aber es reicht wenn Du
> denen den Satz oben schickst, die zwei Unfälle (LKW und Taxifahrer)
> anzeigst und dann auch noch mit erwähnst. Falls die Stadt
untätig
> bleibt, kannst Du einfach die Strafanzeige machen. Warum man die
> Strafanzeige nicht gleich machen kann ist mir allerdings nicht ganz
> klar (ich bin nämlich kein Fan von Drohungen ;-)
Freilich kann man auch gleich anzeigen. Ich bin halt ein Fan von "Gib
ihnen eine letzte Chance." Nur telefonieren und dann abwarten, ob sich
was tut, sollte man nicht. Schriftlich (auch Fax) mit angemessener
Fristsetzung ist die Methoder der Wahl.
--
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Am Sun, 2 Dec 2007 03:06:14 +0100 schrieb Mathias Bölckow:
> Am Sat, 1 Dec 2007 11:59:04 -0800 (PST) schrieb Georg Anton:
>
> > Mathias Bölckow wrote:
> >
> >> Problem ist aber eher, dass die rechtsabbiegenden Kfz grün
bekommen, ohne
> >> dass der gerade aus wollende unmotorisierte Verkehr darauf
hingewiesen wird
> >> keinen Vorrang mehr zu haben...
> >>
> > Woraus entnimmst Du, dass der unmotorisierte Verkehr keinen Vorrang
> > mehr hat?
>
> U.a. aus der Anschauung, wie ein LKW über mein Fahrrad gefahren ist.
> Juristisch gesehen hätte der unmotorisierte Verkehr sicher vorrang.
Ich
> dachte, es sei überflüssig, das hier noch mal zu betonen.
Ah, neue Fakten. In diesem Fall würde ich ebenfalls sofort Strafanzeige
empfehlen. Vorfälle als Verwirklichung von § 315b StGB schildern.
Deutlich machen, daß sich die Anzeige sich nicht gegen den Fahrer des
Lkw, sondern die Verantwortlichen für die Verkehrsführung bezieht.
Deren
Fehler aufzählen. Beschränkung auf die groben, primär
sicherheitsrelevanten Fehler. Kleine Übersicht der von Dir gelieferten
Angaben:
# Das letzte mal, als ich da durch bin, fand ich von Osten kommend
# folgendes vor: Der kombinierte Geh- und Radweg der Versmannstraße
# wurde von der Süd- auf die Nordseite mittels einer Fußgänger
LSA
# geführt.
Fehlerhafte Lichtzeichen, die für Radfahrer gar nicht gelten. Solltest
Du aber besser nicht beanstanden.
# Dort weiter auf wassergebundener Decke.
Verbietet asphaltbegleitend die Benutzungspflicht. Siehe VwV zu § 2
Abs. 4 Satz 2 StVO, Rdnr. 24.
# An der Einmündung
# Shanghaiallee gibt es dann für die Kfz eine LSA, die gleichzeitig eine
# rundes grünes Licht zeigt und einen grün leuchtenden
# Rechtsabbiegepfeil. Natürlich kann das auch alles rot leuchten. Für
# Fußgänger und Radfahrer gibt es keine Lichtzeichen.
Grober Fehler:
Verstoß gegen die VwV zu § 37 StVO Rdnrn. 16, 18 und der RiLSA
/Stand
der Technik und an Bundesstraßen verbindlich, an anderen Straßen
i.d.R.
länderabhängig auch):
Nicht hinzugeschaltet werden darf ein bevorrechtigter Verkehrsstrom zu
einem bereits freigegebenen bedingt verträglichen Abbiegestrom, z.B.
Fußgänger in eine bereits laufende Phase mit bedingt
verträglichen
Abbiegern.
Wird ein Verkehrsstrom durch einen Richtungspfeil (siehe I.2)
freigegeben, so sind alle übrigen Verkehrsströme, die mit diesem
gemeinsame Konfliktflächen haben, zu sperren.
Beachte: Der Fußgänger- und Radfahrerverkehr an dieser
Einmündung ist
wegen fehlender (noch ein Fehler) Lichtzeichen ständig freigegeben.
# Auch ist der
# Bordstein nicht abgesenkt
Verstoß gegen die VwV zu § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO, Rdnr. 24
# und man müsste sich zwischen provisorischer
# Ampel und Verteilerkasten durchschlängeln,
Verstoß gegen die VwV zu § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO, Rdnrn. 25, 26
(grober Fehler)
Es ist sicherlich auch keine Furt markiert, obwohl der Radweg dort
hinüber geführt wird, oder?
Verstoß gegen die VwV zu § 9 Abs. 2 StVO, Rdnr. 5
(grober Fehler)
Weiteres entnehme eventuell
<http://www.fahrradfreundlich.nrw.de/cipp/agfs/lib/pub/object/downloadfile,lang,1/oid,3025/ticket,guest/~/Broschuere
Baustellen web.pdf>,
welche Du natürlich auch an alle Dir bekannten Verantwortlichen per Mail
schicken kannst.
--
A || Bernd Sluka
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A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Bernd Sluka wrote:
...
> Erfolg ist unklar. Das ist ein Aktivierungsinstrument. Laß die
Behörden
> ruhig gegeneinander arbeiten. Wie bei jeder Anzeige schreibst Du den
> Sachverhalt auf, dazu vielleicht noch "Ich stelle Anzeige gegen die
> Verantwortlichen für diese Verkehrsführung wegen Verstoß
gegen § 315b
> StGB." und schickst sie an die Staatsanwaltschaft.
Ich habe mir auf Hinweis eines Bekannten angewöhnt Straf antrag zu
stellen.
Bei Anzeigen bekommt man z.B. aus Dresden sonst zu höhren :,,Vielen Dank
für ihren Hinweis ...
Olaf, BEG, Schultz