Bodo Eggert :
>Wolfgang Strobl wrote:
>
>> Aber mal konkret gefragt: wie stellst Du Dir einen
zulassungsfähigen
>> Scheinnwerfer vor, der wesentlich mehr als 3W Input nutzt? Eine
>> LED-Kaskade im Stil einer LED-Aussteuerungsanzeige, die je nach Input
>> nach und nach mehr LED in Serie zuschaltet, so wie Du (und einige
>> andere) es mit einer Zweierkette und manuellem
Kurzschlußschalter
>> machen, alles zusammen in einem Gehäuse? Un das unter den
rigiden
>> Abblendrestriktionen der TA? Den Hersteller möchte ich sehen, der
sich
>> traut, so etwas zu entwickeln und zu vermarkten. Na ja, in zwanzig
>> Jahren vielleicht, ...
>
>SON E6 + E6Z. Mit klassischer Technik problemlos möglich, mit neuerer
>Technik Dank "Überspannungsschutz" aktiv verhindert.
Das sind zwei Scheinwerfer und damit unzulässig.
--
Wir danken für die Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen
bernd usenet@gmx.de (Bernd Sluka):
>Am Sun, 21 Oct 2007 13:26:00 +0200 schrieb Wolfgang Strobl:
>> Aber mal konkret gefragt: wie stellst Du Dir einen
zulassungsfähigen
>> Scheinnwerfer vor, der wesentlich mehr als 3W Input nutzt?
>Er hat als Leuchtmittel keine Glühlampe.
Das ist weder eine hinreichende noch eine notwendige Bedingung.
--
Wir danken für die Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen
Wolfgang Strobl wrote:
> Bodo Eggert :
>>Wolfgang Strobl wrote:
>>> Aber mal konkret gefragt: wie stellst Du Dir einen
zulassungsfähigen
>>> Scheinnwerfer vor, der wesentlich mehr als 3W Input nutzt? Eine
>>> LED-Kaskade im Stil einer LED-Aussteuerungsanzeige, die je nach
Input
>>> nach und nach mehr LED in Serie zuschaltet, so wie Du (und einige
>>> andere) es mit einer Zweierkette und manuellem
Kurzschlußschalter
>>> machen, alles zusammen in einem Gehäuse? Un das unter den
rigiden
>>> Abblendrestriktionen der TA? Den Hersteller möchte ich sehen,
der sich
>>> traut, so etwas zu entwickeln und zu vermarkten. Na ja, in zwanzig
>>> Jahren vielleicht, ...
>>
>>SON E6 + E6Z. Mit klassischer Technik problemlos möglich, mit
neuerer
>>Technik Dank "Überspannungsschutz" aktiv verhindert.
>
> Das sind zwei Scheinwerfer und damit unzulässig.
Wir bleiben also bei 3 W, weil es für andere Werte keine zugelassene Lampe
gibt, und lassen für andere Werte keine Lampen zu, weil es dafür
keine
zulassungsfähige Stromversorgung gibt. Und nebenbei lügen wir uns in
die
Tasche, daß nominell mehr als 3 W umgesetzt werden könnten, um
weiterhin
besseres Fahrradlicht kriminalisieren zu können.
--
Top 100 things you dont want the sysadmin to say:
7. Youve got TECO. What more do you want?
Friß, Spammer: jf@oQ.7eggert.dyndns.org p5p8h@b9do.7eggert.dyndns.org
Am Sun, 21 Oct 2007 16:21:20 +0200 schrieb Wolfgang Strobl:
> bernd usenet@gmx.de (Bernd Sluka):
>
> >Am Sun, 21 Oct 2007 13:26:00 +0200 schrieb Wolfgang Strobl:
>
> >> Aber mal konkret gefragt: wie stellst Du Dir einen
zulassungsfähigen
> >> Scheinnwerfer vor, der wesentlich mehr als 3W Input nutzt?
>
> >Er hat als Leuchtmittel keine Glühlampe.
>
> Das ist weder eine hinreichende noch eine notwendige Bedingung.
Selbstverständlich ist sie notwendig. Denn Glühlampen müssen
bauartzugelassen sein, was die Leistung tatsächlich auf 3 W
beschränkt.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Bernd Sluka wrote:
> Am Sun, 21 Oct 2007 16:21:20 +0200 schrieb Wolfgang Strobl:
>> bernd usenet@gmx.de (Bernd Sluka):
>> >Am Sun, 21 Oct 2007 13:26:00 +0200 schrieb Wolfgang Strobl:
>> >> Aber mal konkret gefragt: wie stellst Du Dir einen
zulassungsfähigen
>> >> Scheinnwerfer vor, der wesentlich mehr als 3W Input nutzt?
>>
>> >Er hat als Leuchtmittel keine Glühlampe.
>>
>> Das ist weder eine hinreichende noch eine notwendige Bedingung.
>
> Selbstverständlich ist sie notwendig. Denn Glühlampen
müssen
> bauartzugelassen sein, was die Leistung tatsächlich auf 3 W
beschränkt.
Sie könnten fester Bestandteil der Lampe sein - wenn sie IIRC 50 000
Lichtstunden Lebensdauer erreichen.
--
Backups? We doan NEED no steenking baX%^~,VbKx NO CARRIER
Friß, Spammer: LukvG.@7eggert.dyndns.org Qw@d.7eggert.dyndns.org
vqtwyA1v@x6HEZ.7eggert.dyndns.org NJi1q@l.7eggert.dyndns.org
Am Tue, 23 Oct 2007 01:04:19 +0200 schrieb Bodo Eggert:
> Bernd Sluka wrote:
> > Am Sun, 21 Oct 2007 16:21:20 +0200 schrieb Wolfgang Strobl:
> >> bernd usenet@gmx.de (Bernd Sluka):
> >> >Am Sun, 21 Oct 2007 13:26:00 +0200 schrieb Wolfgang Strobl:
>
> >> >> Aber mal konkret gefragt: wie stellst Du Dir einen
zulassungsfähigen
> >> >> Scheinnwerfer vor, der wesentlich mehr als 3W Input
nutzt?
> >>
> >> >Er hat als Leuchtmittel keine Glühlampe.
> >>
> >> Das ist weder eine hinreichende noch eine notwendige Bedingung.
> >
> > Selbstverständlich ist sie notwendig. Denn Glühlampen
müssen
> > bauartzugelassen sein, was die Leistung tatsächlich auf 3 W
beschränkt.
>
> Sie könnten fester Bestandteil der Lampe sein - wenn sie IIRC 50 000
> Lichtstunden Lebensdauer erreichen.
Und der Pabst ist evangelisch.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Bernd Sluka wrote:
> Am Tue, 23 Oct 2007 01:04:19 +0200 schrieb Bodo Eggert:
>> Bernd Sluka wrote:
>> > Am Sun, 21 Oct 2007 16:21:20 +0200 schrieb Wolfgang Strobl:
>> >> bernd usenet@gmx.de (Bernd Sluka):
>> >> >Am Sun, 21 Oct 2007 13:26:00 +0200 schrieb Wolfgang
Strobl:
>> >> >> Aber mal konkret gefragt: wie stellst Du Dir einen
zulassungsfähigen
>> >> >> Scheinnwerfer vor, der wesentlich mehr als 3W Input
nutzt?
>> >>
>> >> >Er hat als Leuchtmittel keine Glühlampe.
>> >>
>> >> Das ist weder eine hinreichende noch eine notwendige
Bedingung.
>> >
>> > Selbstverständlich ist sie notwendig. Denn Glühlampen
müssen
>> > bauartzugelassen sein, was die Leistung tatsächlich auf 3 W
beschränkt.
>>
>> Sie könnten fester Bestandteil der Lampe sein - wenn sie IIRC 50
000
>> Lichtstunden Lebensdauer erreichen.
Ich korrigiere: Nach 50 Stunden dürfen höchstens 3 % der Exemplare
ausgefallen sein. MTBF also 50h + etwas mehr als 2 * Standardabweichung.
(Aber ob sich das verkauft ...)
Ich hatte desweiteren vergessen, daß TA4 besagt:
"Bei Scheinwerfern und Leuchten mit nicht auswechselbarer Lichtquelle,
deren
Spannungsversorgung durch die Lichtmaschine erfolgt, muss: [...] die
Leistungsaufnahme bei der jeweiligen Prüfspannung bezogen auf den
Nennwert
innerhalb der Grenzen für Scheinwerfereinheiten 2,4 W (6 V) bzw.
5,0 W (13,5 V) +10 % und -20 % sowie für Leuchteneinheiten 0,6 W (6 V)
bzw. 1,2 W (13,5 V) +20 % und -50 % liegen."
(13,5 V sind zur Zeit latürnich nicht ohne Sondergenehmigung zugelassen.)
Damit ist das Schlupfloch längst geschlossen.
Ich überlege gerade, ob man einen Scheinwerfer mit Mehrfachoptik bauen
könnte, also Steinzeittechnik in einem Gerät parallelschalten, dito
bei
dem (oder dann den) Dynamo. Auf Anhieb konnte ich keine dagegenlautende
Vorschrift entdecken. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob so ein
Backblech als Lichtquelle wunschkonform windschlüpfrig wird.
> Und der Pabst ist evangelisch.
Ich muß da noch mal bei Jan Vetter nachfragen, der weiß da
bescheid.
--
"It is generally inadvisable to eject directly over the area you just
bombed."
-U.S. Air Force Manual
Friß, Spammer: DyTpWeF@7eggert.dyndns.org rzqP@WPgfwv.7eggert.dyndns.org
Am Tue, 23 Oct 2007 19:02:47 +0200 schrieb Bodo Eggert:
> Bernd Sluka wrote:
> > Am Tue, 23 Oct 2007 01:04:19 +0200 schrieb Bodo Eggert:
> >>
> >> Sie könnten fester Bestandteil der Lampe sein - wenn sie
IIRC 50 000
> >> Lichtstunden Lebensdauer erreichen.
>
> Ich korrigiere: Nach 50 Stunden dürfen höchstens 3 % der
Exemplare
> ausgefallen sein. MTBF also 50h + etwas mehr als 2 * Standardabweichung.
Das glaube ich Dir nicht. Denn handelsübliche Wellenlinien-Glühlampen
haben bereits eine mittlere Lebensdauer von 100 h. Damit wären sie (bei
einer angenommenen Standardabweichung von 25 h) bereits als
festeingebaute Lichtquellen zulässig. Wir müßten also eine
Schwemme von
(Wegwerf-)Schweinwerfern mit einfacher Glühlampe haben.
> Ich hatte desweiteren vergessen, daß TA4 besagt:
> "Bei Scheinwerfern und Leuchten mit nicht auswechselbarer
Lichtquelle, deren
> Spannungsversorgung durch die Lichtmaschine erfolgt, muss: [...] die
> Leistungsaufnahme bei der jeweiligen Prüfspannung bezogen auf den
Nennwert
> innerhalb der Grenzen für Scheinwerfereinheiten 2,4 W (6 V) bzw.
> 5,0 W (13,5 V) +10 % und -20 % sowie für Leuchteneinheiten 0,6 W (6
V)
> bzw. 1,2 W (13,5 V) +20 % und -50 % liegen."
> (13,5 V sind zur Zeit latürnich nicht ohne Sondergenehmigung
zugelassen.)
>
> Damit ist das Schlupfloch längst geschlossen.
Also maximal 3,36 W und minimal 2,22 W - der nicht benötigte Rest wird
verheizt.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder