Hallo,
in Nürnberg und Umgebung gibt es einige Radwege, für die eine andere
Vorfahrtsregelung gilt als für die Fahrbahn.
Zum Beispiel die Gustav-Adolf-Str. ist selbst Vorfahrtstr. An der
Einmündung der Leopoldstr. gilt jedoch für den Radweg: Vorfahr
beachten
(rotes Dreieck, Spitze unten).
Das heißt, als Radfahrer muss man gleichzeitig darauf achten, dass die
Rechtsabbieger von hinten links, die Linksabbieger von vorne links und
der Verkehr aus der Leopoldstr. Vorfahrt hat!
Erschwert wird dies noch dadurch, dass die Sicht zwischen Radweg und
Fahrbahn durch Park- bzw. Grünstreifen behindert wird.
Hier dient der Radweg der Schikane von Radfahrern und keineswegs deren
Sicherheit.
Hat sich von Euch schon einmal jemand wegen dieser Regelung bei der
Stadt Nürnberg beschwert?
Gruß
Jürgen
Am Tue, 25 Sep 2007 18:01:06 +0200 schrieb Juergen Kosel:
> Hallo,
>
> in Nürnberg und Umgebung gibt es einige Radwege, für die eine
andere
> Vorfahrtsregelung gilt als für die Fahrbahn.
>
> Zum Beispiel die Gustav-Adolf-Str. ist selbst Vorfahrtstr. An der
> Einmündung der Leopoldstr. gilt jedoch für den Radweg: Vorfahr
beachten
> (rotes Dreieck, Spitze unten).
>
> Das heißt, als Radfahrer muss man gleichzeitig darauf achten, dass
die
> Rechtsabbieger von hinten links, die Linksabbieger von vorne links und
> der Verkehr aus der Leopoldstr. Vorfahrt hat!
Nein, denn Zeichen 205 regelt die *Vorfahrt*, also die Beziehung zu
Fahrzeugen, die sich quer zur eigenen Fahrtrichtung bewegen.
- Entweder liegt der Radweg im Kreuzungsbereich. Dann sind die Abbieger
Abbieger und § 9 Abs. 3 StVO greift. Es geht dabei gerade *nicht* um
Vorfahrt, sondern um Vorrang.
- Oder die Furt ist so weit abgesetzt, daß der Radweg außerhalb der
Kreuzung quert. Dann gibt es keine Abbieger mehr; das Zeichen 205
steht zurecht und verdeutlicht, daß dem gesamten Querverkehr Vorrang
zu gewähren ist. Dann aber ist der Radweg nicht straßenbegleitend
und
muß nicht benutzt werden.
> Hat sich von Euch schon einmal jemand wegen dieser Regelung bei der
> Stadt Nürnberg beschwert?
Hat sie schon mal jemand darauf hingewiesen, daß sie damit die
Benutzungspflicht aufheben?
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Bernd Sluka schrieb:
> Am Tue, 25 Sep 2007 18:01:06 +0200 schrieb Juergen Kosel:
>> Hallo,
>>
>> in Nürnberg und Umgebung gibt es einige Radwege, für die
eine andere
>> Vorfahrtsregelung gilt als für die Fahrbahn.
>>
>> Zum Beispiel die Gustav-Adolf-Str. ist selbst Vorfahrtstr. An der
>> Einmündung der Leopoldstr. gilt jedoch für den Radweg:
Vorfahr beachten
>> (rotes Dreieck, Spitze unten).
>>
>> Das heißt, als Radfahrer muss man gleichzeitig darauf achten,
dass die
>> Rechtsabbieger von hinten links, die Linksabbieger von vorne links und
>> der Verkehr aus der Leopoldstr. Vorfahrt hat!
>
> Nein, denn Zeichen 205 regelt die *Vorfahrt*, also die Beziehung zu
> Fahrzeugen, die sich quer zur eigenen Fahrtrichtung bewegen.
Sobald die Fahrzeuge von der Gustav-Adolf-Str. abbiegen, fahren sie quer
zur eigenen Fahrtrichtung.
>
> - Entweder liegt der Radweg im Kreuzungsbereich. Dann sind die Abbieger
> Abbieger und § 9 Abs. 3 StVO greift. Es geht dabei gerade *nicht*
um
> Vorfahrt, sondern um Vorrang.
> - Oder die Furt ist so weit abgesetzt, daß der Radweg
außerhalb der
> Kreuzung quert. Dann gibt es keine Abbieger mehr; das Zeichen 205
> steht zurecht und verdeutlicht, daß dem gesamten Querverkehr
Vorrang
> zu gewähren ist. Dann aber ist der Radweg nicht
straßenbegleitend und
> muß nicht benutzt werden.
Ich liefere mal ein Foto:
http://freenet-homepage.de/Juergen-Kosel/Nuernberg/nuernberg-2007-09-23-0346.jpeg
Der schmale Radweg verläuft in etwa 3-5 m Abstand parallel zur Fahrbahn.
Direkt daneben befindet sich der Fußweg. Der Abstand zwischen Fahrbahn
und Radweg nimmt ein Grün- bzw. Parkstreifen ein.
>
>> Hat sich von Euch schon einmal jemand wegen dieser Regelung bei der
>> Stadt Nürnberg beschwert?
>
> Hat sie schon mal jemand darauf hingewiesen, daß sie damit die
> Benutzungspflicht aufheben?
Leider kann man am Beginn dieses Abschnitts nicht erkennen, dass hier
keine Benutzungspflicht gilt. (Allenfalls an der mangelnden Breite.)
Gruß
Jürgen
Bernd Sluka schrieb:
>> Zum Beispiel die Gustav-Adolf-Str. ist selbst Vorfahrtstr. An der
>> Einmündung der Leopoldstr. gilt jedoch für den Radweg:
Vorfahr beachten
>> (rotes Dreieck, Spitze unten).
> ... Dann aber ist der Radweg nicht straßenbegleitend und
> muß nicht benutzt werden.
>
>> Hat sich von Euch schon einmal jemand wegen dieser Regelung bei der
>> Stadt Nürnberg beschwert?
>
> Hat sie schon mal jemand darauf hingewiesen, daß sie damit die
> Benutzungspflicht aufheben?
Warum sollte das jemand tun? Bei derart aufgehobener Benutzungspflicht -
die im übrigen auch hier im Ländle um sich greift, benutze ich mit
Freude und ohne Nachfrage die Fahrbahn.
Stefan
Am Wed, 26 Sep 2007 18:39:36 +0200 schrieb Juergen Kosel:
> Bernd Sluka schrieb:
> > Am Tue, 25 Sep 2007 18:01:06 +0200 schrieb Juergen Kosel:
> >> Hallo,
> >>
> >> in Nürnberg und Umgebung gibt es einige Radwege, für
die eine andere
> >> Vorfahrtsregelung gilt als für die Fahrbahn.
> >>
> >> Zum Beispiel die Gustav-Adolf-Str. ist selbst Vorfahrtstr. An der
> >> Einmündung der Leopoldstr. gilt jedoch für den Radweg:
Vorfahr beachten
> >> (rotes Dreieck, Spitze unten).
> >>
> >> Das heißt, als Radfahrer muss man gleichzeitig darauf
achten, dass die
> >> Rechtsabbieger von hinten links, die Linksabbieger von vorne
links und
> >> der Verkehr aus der Leopoldstr. Vorfahrt hat!
> >
> > Nein, denn Zeichen 205 regelt die *Vorfahrt*, also die Beziehung zu
> > Fahrzeugen, die sich quer zur eigenen Fahrtrichtung bewegen.
>
> Sobald die Fahrzeuge von der Gustav-Adolf-Str. abbiegen, fahren sie quer
> zur eigenen Fahrtrichtung.
Nein, denn Fahrzeuge biegen nicht an einem Punkt ab. Abbiegen ist ein
fahrvorgang. Möchtest Du aussagen, daß die Furt so weit abgesetzt
ist,
daß sie nicht mehr im Kreuzungsbereich verläuft?
> Ich liefere mal ein Foto:
> http://freenet-homepage.de/Juergen-Kosel/Nuernberg/nuernberg-2007-09-23-0346.jpeg
Das ist ein selbständig geführtes Radwegelchen. Nicht benutzen.
--
A || Bernd Sluka
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AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
Bernd Sluka schrieb:
> Am Wed, 26 Sep 2007 18:39:36 +0200 schrieb Juergen Kosel:
>> Sobald die Fahrzeuge von der Gustav-Adolf-Str. abbiegen, fahren sie
quer
>> zur eigenen Fahrtrichtung.
>
> Nein, denn Fahrzeuge biegen nicht an einem Punkt ab. Abbiegen ist ein
> fahrvorgang. Möchtest Du aussagen, daß die Furt so weit
abgesetzt ist,
> daß sie nicht mehr im Kreuzungsbereich verläuft?
Ich nicht. Ich vermute aber, dass ein Linksabbieger viel
Wahrscheinlicher der Vorfahrtachten-Schild am Radweg erkennen kann als
entgegenkommende Radfahrer auf eben diesem Weg. Und dann könnte er
annehmen, er hätte Vorfahrt -> Ergo diese Beschielderung
vergrößert die
Gefahr!
>
>> Ich liefere mal ein Foto:
>> http://freenet-homepage.de/Juergen-Kosel/Nuernberg/nuernberg-2007-09-23-0346.jpeg
>
> Das ist ein selbständig geführtes Radwegelchen. Nicht benutzen.
Das ist für Ortsunkundige jedoch nicht für jeden erkennbar...
Gruß
Jürgen
>> Das hei
Am Fri, 28 Sep 2007 09:25:37 +0200 schrieb Markus Hansmair:
>
> Was ist der Unterschied zwischen Vorfahrt und Vorrang?
Vorrang ist der allgemeiner Begriff. Vorfahrt gibt es nur am Kreuzungen
und Einmündungen (§ 8 StVO) und bezeichnet eine Beziehung zwischen
Fahrzeugen, die aus verschiedenen Straßen kommen.
Vorrang beispielsweise an Kreuzungen Fahrzeuge, die geradeaus fahren vor
solchen, die dort abbiegen wollen. In diesen Fällen fahren bzw. fuhren
beide Beteiligten in die gleiche Richtung.
> > Hat sie schon mal jemand darauf hingewiesen, daß sie damit die
> > Benutzungspflicht aufheben?
>
> Ob dieser Zusammenhang besteht, ist mindestens diskussionswürdig.
In den Fällen, wo keine deutliche Absetzung des Radwegs vorliegt schon:
Dort ist aber auch das Zeichen 205 fehlerhaft am Radweg angebracht.
--
A || Bernd Sluka
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