Hallo,
gegeben ist eine Straße, bei der beidseitig Zeichen
240 steht. Eigentlich dürfte auf der Fahrbahn fahren
nicht "verbotener" sein als auf einem der beiden Radwege,
weil man ja sowieso mindestens eine Benutzungspflicht umgeht...
Any Kommentare?
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Gruß, Andreas
http://www.liegerad-fernweh.de
E-Mail nur an die Antwortadresse und mit "Usenet" im Betreff
Andreas Randolf schrieb:
> gegeben ist eine Straße, bei der beidseitig Zeichen
> 240 steht. Eigentlich dürfte auf der Fahrbahn fahren
> nicht "verbotener" sein als auf einem der beiden Radwege,
> weil man ja sowieso mindestens eine Benutzungspflicht umgeht...
Bei derartiger Beschilderung besteht Annlass zu der Annahme, dass die
gesamte Strasse ausschliesslich dem Radverkehr gewidmet ist - oder etwa
nicht ;-)
Steffen
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Dieser Beitrag kann Übertreibungen, ironische Bestandteile und seltsame
Zeichenfolgen enthalten.
Steffen Stein schrieb:
> Andreas Randolf schrieb:
>> ... Zeichen
>> 240 steht...
> ...ausschliesslich dem Radverkehr gewidmet ist...
^^^^^^^^^^
ich meine latürnich dem Rad- und Fussverkehr
Steffen
--
Dieser Beitrag kann Übertreibungen, ironische Bestandteile und seltsame
Zeichenfolgen enthalten.
Steffen Stein wrote:
> Andreas Randolf schrieb:
>> gegeben ist eine Straße, bei der beidseitig Zeichen
>> 240 steht. Eigentlich dürfte auf der Fahrbahn fahren
>> nicht "verbotener" sein als auf einem der beiden Radwege,
>> weil man ja sowieso mindestens eine Benutzungspflicht umgeht...
>
> Bei derartiger Beschilderung besteht Annlass zu der Annahme, dass die
> gesamte Strasse ausschliesslich dem Radverkehr gewidmet ist - oder etwa
> nicht ;-)
Eigentlich immer, wenn kein anderer Weg mit Regelbreite 2 m existiert, auf
den sich das Zeichen bezieht.-)
--
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