Martin Speiser :
>Richard Anacker schrieb:
>> Du darfst Dir sicher sein, dass, wenn es eine Gefährdung oder
>> Schädigung geben wird, die auf überhören eines Signals
zurückzuführen
>> ist und ein Fahrer dabei Kopfhörer trug, in der Begründung
der Verweiß
>> auf 23 stehen wird.
>Das wird schon so sein. Wenn ein Signal überhört wurde. Aber du
hast
>geschrieben, dass Kopfhörer beim Rad fahren überhaupt verboten
sind.
Konkret hatte er Uwe Hercksen Erklärung "im Auto darf man auch nicht
als
Fahrer per Kopfhörer Musikhören" für die ein solches Verbot
behauptende
"Radlerregel 13" im br-online mit einem nicht weiter kommentierten
Zitat
von §23.1 unterstützt. Das ergibt aber nur dann einen Sinn, wenn er
sich diese Behauptung und Schlußfolgerung ebenfalls zueigen macht.
Aber wahrscheinlich sollte es lediglich Verwirrung stiften. Das schließe
ich jedenfalls daraus, daß er es bislang sorgfältig vermieden hat,
sich
festzulegen und aufzuklären, was er eigentlich mit seiner Erläuterung
sagen wollte.
--
Wir danken für die Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen
On Sat, 28 Jul 2007 19:12:23 +0200, Martin Speiser
wrote:
>Richard Anacker schrieb:
>> Du darfst Dir sicher sein, dass, wenn es eine Gefährdung oder
>> Schädigung geben wird, die auf überhören eines Signals
zurückzuführen
>> ist und ein Fahrer dabei Kopfhörer trug, in der Begründung
der Verweiß
>> auf 23 stehen wird.
>
>Das wird schon so sein. Wenn ein Signal überhört wurde. Aber du
hast
>geschrieben, dass Kopfhörer beim Rad fahren überhaupt verboten
sind.
Er schrieb vom Autofahren. Aber auch da ist einklich kein so
fundamentaler Unterschied zwischen Musik aus dem Lautsprecher und aus
dem Kopfhörer vorhanden, daß man daraus ein generelles Verbot von
Kopfhörern schließen könnte. Ein wenig mehr Lautstärke aus
dem
Lautsprecher macht doch die Dämmung des Kopfhörers wett?
mfg, elke
Elke Bock:
>>Das wird schon so sein. Wenn ein Signal überhört wurde. Aber
du hast
>>geschrieben, dass Kopfhörer beim Rad fahren überhaupt
verboten sind.
>
> Er schrieb vom Autofahren.
Danke.
> Aber auch da ist einklich kein so
> fundamentaler Unterschied zwischen Musik aus dem Lautsprecher und aus
> dem Kopfhörer vorhanden, daß man daraus ein generelles Verbot
von
> Kopfhörern schließen könnte.
Ich gehe auch nicht von einem generellen Verbot aus. Ich sehe das eher
ähnlich der Richtgeschwindigkeit. Nix passiert - kein Problem.
Passiert was, das sich irnkwie auf Überhören schieben lässt,
wird
sicher der 23 rausgekramt.
> Ein wenig mehr Lautstärke aus dem
> Lautsprecher macht doch die Dämmung des Kopfhörers wett?
Wenn die 800-Watt-Basecaps vorbei hippen, bin ich der Überzeugung, die
nehmen gar nix mehr wahr. Nicht mal durch nen Kopfhörer ;-)
Was mir hier in den ganzen Antworten ein wenig gefehlt hat, ist da
Problem der Wahrnehmung. Hören ist nicht nur ein Phänomen des
Schalldrucks. Meine Mutter kann ohne Kopfhörer neben mir sitzen und
hört mich trotzdem nicht.
Aber das ist nu wieder ne ganz andere Geschichte :>
greets
richie
--
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aktuell paceMaxx customized 0Mm Quäl Dich, du Sau
davor R1100S 01/03-05/07 51Mm der Millenium-Falke
davor TL1000 08/99-10/02 60Mm Fury
Richard Anacker wrote:
> Ich gehe auch nicht von einem generellen Verbot aus. Ich sehe das eher
> ähnlich der Richtgeschwindigkeit. Nix passiert - kein Problem.
> Passiert was, das sich irnkwie auf Überhören schieben
lässt, wird
> sicher der 23 rausgekramt.
Leider Irrtum: Im Raum Magdeburg sind mir mind. zwei Abstrafungen von
Radfahrer bekannt, allein wegen Tragens von Kopfhörern. In einem Fall
wurde mit der Schutzbehauptung argumentiert, der Radfahrer hätte nicht
auf Zuruf aus der Seitenscheibe des überholenden Polizeiautos reagiert.
Die scheinen nicht zu wissen, wie oft Radfahrer dämlich von der Seite
angequatscht werden.
>> Ein wenig mehr Lautstärke aus dem
>> Lautsprecher macht doch die Dämmung des Kopfhörers wett?
> Wenn die 800-Watt-Basecaps vorbei hippen, bin ich der Überzeugung,
die
> nehmen gar nix mehr wahr. Nicht mal durch nen Kopfhörer ;-)
Im Auto hört der Fahrer schon ohne Subwoofer kaum noch, was auf der
Straße los ist. Schon bei schlappen 20W Musikleistung dürfte er von
einem Sondersignal praktisch nur noch das Blaulicht wahrnehmen. Aus § 23
StVO ein Verbot des Fahrens mit geschlossener Seitenscheibe zu folgern,
ist also nicht so abwegig.
> Was mir hier in den ganzen Antworten ein wenig gefehlt hat, ist da
> Problem der Wahrnehmung. Hören ist nicht nur ein Phänomen des
> Schalldrucks. Meine Mutter kann ohne Kopfhörer neben mir sitzen und
> hört mich trotzdem nicht.
Entweder bist Du so schweigsam oder Deine Mutter ist schwerhörig. ;-)
--
CU Christoph Maercker.
RADWEGE sind TODSICHER!