Jens Müller schrieb:
> Verwaltungsgebühren: Größenordnung 50 - 150 Euro
Ich habe da 50 EUR bzw. das Pendant zu 100 DM in Erinnerung, also
irgendeine krumme Zahl (51,**). Habe die Gebührentabelle nicht hier,
erinnere mich aber, mal erfolgreich gegen eine höhere Gebühr
widersprochen zu haben.
> Gerichtsgebühren: 363 Euro Vorauszahlung. Die Gebührensätze
ermäßigen sich
> in bestimmten Fällen bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens (z. B.
bei
> Klagerücknahme oder Vergleich). "
Ergänzung:
363 EUR: --> für 5.000 EUR Auffangstreitwert.
Den endgültigen Streitwert legt das Gericht fest.
Und da kann der Richter AFAIK auch schnell mal sagen:
"5 Zeichen 237 á 5.000 EUR = 25.000 EUR
Dadurch erhöhen sich dann Gerichts- und Anwaltskosten merklich,
allerdings glücklicherweise unterproportional.
Gruß
Thoralf