Bei meinem Stadtrad habe ich gestern ein rhytmisches knirschendes
Geräusch vom Vorderrad gehört. Da es im Takt der Radumdrehung
ertönt,
tippe ich auf ein defektes Lager im Nabendynamo.
Es ist ein Shimano HB-NX32 verbaut. Ich habe zwar schon etliche
Konuslager-Naben zerlegt und überholt, einen Nabendynamo aber noch nie
zerlegt. Habe gelesen, daß es wegen der "Polfühligkeit"
schwer sei, das
Lagerspiel korrekt einzustellen.
Das Rad ist ein Jahr alt. Würde ein defektes Lager denn unter die
zweijährige Gewährleistung fallen? Garantie ist ja nur 1/2 Jahr.
Kenne
mich in solchen Dingen nicht so gut aus...
Andreas
--
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Thu, 21 Jun 2007 11:39:59 +0200, Andreas Hollmann:
>Es ist ein Shimano HB-NX32 verbaut. Ich habe zwar schon etliche
>Konuslager-Naben zerlegt und überholt, einen Nabendynamo aber noch nie
>zerlegt. Habe gelesen, daß es wegen der
"Polfühligkeit" schwer sei, das
>Lagerspiel korrekt einzustellen.
>
>Das Rad ist ein Jahr alt. Würde ein defektes Lager denn unter die
>zweijährige Gewährleistung fallen? Garantie ist ja nur 1/2 Jahr.
Kenne
>mich in solchen Dingen nicht so gut aus...
Das hängt von Deinem Händler ab - ob er Lust auf die
Garantieabwicklung
hat. Bitte probier es zumindest und berichte!
Ansonsten kannst Du versuchen (so Dein Händler willens ist für Dich
Einzelteile bei Lange zu bestellen) die Konen selber zu tauschen:
http://de.geocities.com/hb nx30/
Andreas
Andreas Hollmann wrote:
> Das Rad ist ein Jahr alt. Würde ein defektes Lager denn
unter die
> zweijährige Gewährleistung fallen? Garantie
ist ja nur 1/2 Jahr. Kenne
> mich in solchen Dingen nicht so gut aus...
>
Hi Andreas,
was landläufig "Garantie" genannt wird, ist
tatsächlich die gesetzliche
Gewährleistung und die läuft
gegenüber Verbrauchern 24 Monate und kann auch
in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
verkürzt werden.
Für Dein 1-jähriges Rad hast Du also in jedem
Fall noch
Gewährleistungsansprüche gegenüber
Deinem Händler (sofern der Schaden
technisch ein Gewährleistungsfall ist).
GruÃź
E.V.
Am Thu, 21 Jun 2007 11:46:13 +0200 schrieb Andreas Oehler
:
>Ansonsten kannst Du versuchen (so Dein Händler willens ist für
Dich
>Einzelteile bei Lange zu bestellen) die Konen selber zu tauschen:
>
>http://de.geocities.com/hb nx30/
Geht, habe ich mal getestet. Kostete allerdings ein paar Stunden, weil ich
es schaffte, die Drahtisolierung in der Achsnut zu beschädigen
(Kurzschluss
- alles auseinander, neuen Draht einlöten ...).
Seitdem hält das, weil ich Unterschied zum Hersteller nicht mit Fett
spare.
Bei Shimano gibt es nur den "linken" Konus als Ersatzteil, Austausch
des
rechten ist nicht vorgesehen. Man bestelle zwei rechte ... plus, falls
nicht in der Werkstatt vorhanden, die Lagerkugeln. Preis erinnere ich nicht
mehr, waren ein paar Euro.
Rainer
Am Thu, 21 Jun 2007 17:25:51 +0200 schrieb Rainer "Grid-Ing" Mai
:
>Bei Shimano gibt es nur den "linken" Konus als Ersatzteil,
Austausch des
>rechten ist nicht vorgesehen. Man bestelle zwei rechte ...
Hamumbel, zwei linke natürlich.
Ernst Voller schrieb:
>
> Für Dein 1-jähriges Rad hast Du also in jedem Fall noch
> Gewährleistungsansprüche gegenüber Deinem Händler
(sofern der Schaden
> technisch ein Gewährleistungsfall ist).
Nein, die gesetzliche Gewährleistung gilt nur für Mängel, die
bereits
bei Kauf vorhanden waren.
Es kann aber sein, dass der Hersteller darüber hinaus eine freiwillige
Garantie gibt, die solche Schäden miteinbezieht.
--
Gerald | o/\,/\o ^ ^ ^
| (.(.) | | |
| =( o )= |
| W B
Thu, 21 Jun 2007 23:36:19 +0200, Gerald Eischer:
>Ernst Voller schrieb:
>>
>> Für Dein 1-jähriges Rad hast Du also in jedem Fall noch
>> Gewährleistungsansprüche gegenüber Deinem Händler
(sofern der Schaden
>> technisch ein Gewährleistungsfall ist).
>
>Nein, die gesetzliche Gewährleistung gilt nur für Mängel,
die bereits
>bei Kauf vorhanden waren.
Wenn die Konen zu weich, die Fettfüllung zu mager, die Dichtungen zu
schlecht waren, um eine Lebensdauer von zumindest 2 Jahren bei normaler,
umsichtiger Nutzung zu ermöglichen, dann war dieser Mangel bereits ab Werk
vorhanden und Anspruch auf Gewährleistung besteht.
In der Praxis ist das natürlich aber Auslegungssache. Paul Lange ist zwar
nicht für blinde Kulanz bekannt, aber auch nicht durch aggressives
Ablehnen jeglicher Gewährleistungsansprüche. Ein freundlich aber
bestimmtes Schreiben mit Historie und Details ans Rad geheftet, daß der
Händler nach Stuttgart schickt, sollte helfen können.
Andreas
Andreas Oehler wrote:
> Thu, 21 Jun 2007 23:36:19 +0200, Gerald Eischer:
>
> >[...]
> >Nein, die gesetzliche Gewährleistung gilt nur für
Mängel, die bereits
> >bei Kauf vorhanden waren.
>
> Wenn die Konen zu weich, die Fettfüllung zu mager, die Dichtungen zu
> schlecht waren, um eine Lebensdauer von zumindest 2 Jahren bei normaler,
> umsichtiger Nutzung zu ermöglichen, dann war dieser Mangel bereits ab
Werk
> vorhanden und Anspruch auf Gewährleistung besteht.
Mein HB-NX32 hatte diese 2-Jahresfrist nur kurz überschritten - und
dieselben Symptome wie der aus dem OP gezeigt.
Ich bin dann halt auch den Weg des geringeren Fahrwiderstands
gegangen.
--
regards