Hallo,
heute habe ich nochmal ein wenig in StVO und nachgelagerter
VwV gest
Daniel Roedding wrote:
[Praemisse]
> Gegeben eine Stra
Daniel Roedding schrieb:
> heute habe ich nochmal ein wenig in StVO und nachgelagerter
> VwV gestöbert. Dabei ist mir noch eine Sache aufgefallen, zu
> der ich gern mal Meinungen hören würde.
> 3. Wenn nun z. B. ein linksseitiger Radweg benutzungspflichtig
> beschildert ist und rechtsseitig ein nicht beschilderter,
> "anderer Radweg" verläuft dann darf ich als Radfahrer den
rechten
> "anderen" Radweg benutzen, wenn ich nicht der Benutzungspflicht
> des linksseitig beschilderten Radweges folgen will.
Wie hebelst Du die angeordnete Benutzungspflicht in "Sie
müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung
mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist" aus?
--
Christian Marten
Feste Mailadresse: GnuPG/PGP ID 22A12C07
Am 7 Mar 2007 13:29:37 -0800 schrieb Daniel Roedding:
> Gegeben eine Straße, die sich aus Fahrbahn, Seitenstreifen und
> beschildertem Radweg zusammensetzt. Kann streng formal betrachtet
> die Nutzung des Seitenstreifens anstelle des Radweges eigentlich
> beanstandet werden?
Machs realistischer: 240-er Radweg links, freigegebener Gehweg rechts.
Benutzungspflicht für den Radweg links. Rechts darf nicht gefahren
werden. Zumindest hat mir die StVB nicht widersprochen, sondern auch
links einen Gehweg mit Radfahrer-Freigabe daraus gemacht.
--
A || Bernd Sluka
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