Hallo,
mir ist bekannt, dass für Kraftfahrer ab einem BAK von 0.3 Promille
diverse Problemchen entstehen können.
Aber wie ist es für Radfahrer? In der Wikipedia finde ich nur eine
Grenze, und zwar bei 1,6(!) Promille. Darunter sollte ein Radfahrer
polizeilich nicht angreifbar sein, oder habe ich da was mißverstanden?
Bei 1.6 Promille könnte ich mich vermutlich gerade noch am Fahrrad
festhaltend zu Fuß fortbewegen - schon das Aufsteigen aufs Rad wäre
eine artistische Übung....
N.
--
Die SED hat stets sämtliche gesellschaftlichen Umwälzungen und
Reformen geführt. So wird und soll es auch diesmal sein.
(Egon Krenz am 18.10.1989)
Nico Hoffmann wrote:
> Hallo,
>
> mir ist bekannt, dass für Kraftfahrer ab einem BAK von 0.3 Promille
> diverse Problemchen entstehen können.
>
> Aber wie ist es für Radfahrer? In der Wikipedia finde ich nur eine
> Grenze, und zwar bei 1,6(!) Promille. Darunter sollte ein Radfahrer
> polizeilich nicht angreifbar sein, oder habe ich da was
mißverstanden?
Nein, Ja.
Diese Grenze (ob 1,6 noch der aktuelle Wert ist müsste ich nachsehen)
ist die absolute Fahruntüchtigkeit im Sinne des Gesetzes. Ab diesem Wert
ist ohne jede begleitende Ausfallerscheinung Schluss mit dem Spaß, wenn
man erwischt wird.
Allerdings kann auch schon bei deutlich geringeren Werten mit Folgen
gerechnet werden wenn man durcu Unfälle, Verkehrsverstöße oder
gefährdende Fahrweise alkoholbedingt auffällig wird.
> Bei 1.6 Promille könnte ich mich vermutlich gerade noch am Fahrrad
> festhaltend zu Fuß fortbewegen - schon das Aufsteigen aufs Rad
wäre
> eine artistische Übung....
Aufsteigen?
... stimmt ja, der Normalfall ist immer noch das Hochrad.
Klaus
--
Rad weg! - der wahre Sinn der Radwege
http://www.radwegweg.info
FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/
Hallo, ich bin neu hier und werde mich bald zu einem andern Thema
(natürlich
geht es ums Fahrrad) äußern.
> In der Wikipedia finde ich nur eine
> Grenze, und zwar bei 1,6(!) Promille. Darunter sollte ein Radfahrer
> polizeilich nicht angreifbar sein, oder habe ich da was
mißverstanden?
In der Wikipedia steht viel, sehr viel Unsinn drin, von den sprachlichen
Mängeln ganz zu schweigen.
Tatsache ist, daß die Rechtslage für den Rad- genauso wie für
den Autofahrer
gilt (und, soweit ich weiß, auch z.B. für Bootsführer
zutrifft).
So kann man als Radfahrer (!) wegen Alkohols seinen Führerschein (!)
verlieren. Das ist insofern ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
daß
Nichtführerscheinbesitzer eine solche Strafe nicht erhalten können
(ob die
dann - analog denjenigen, die den Führerschein verloren - für
dieselbe
Frist, die man seinen Führerschein los ist, keinen erwerben dürfen,
ist mir
nicht bekannt).
Ansgar
Ansgar Matthes schrieb am Samstag, 13. Januar 2007 08:52:
> ...
> So kann man als Radfahrer (!) wegen Alkohols seinen Führerschein (!)
> verlieren. Das ist insofern ein Verstoß gegen den
Gleichheitsgrundsatz,
> daß Nichtführerscheinbesitzer eine solche Strafe nicht erhalten
können (ob
> die dann - analog denjenigen, die den Führerschein verloren -
für dieselbe
> Frist, die man seinen Führerschein los ist, keinen erwerben
dürfen, ist
> mir nicht bekannt).
So weit ich weiss kann man mit einem Fahrradfahrverbot belegt werden - als
Führescheinbesitzer "verliert" man den ja auch nicht wegen
Alkohols etc.
sondern wird mit einem Fahrverbot belegt.
Steffen
--
Dieser Beitrag kann Übertreibungen, ironische Bestandteile und seltsame
Zeichenfolgen enthalten
Am Sat, 13 Jan 2007 08:52:46 +0100 schrieb Ansgar Matthes:
> Hallo, ich bin neu hier und werde mich bald zu einem andern Thema
> (natürlich geht es ums Fahrrad) äußern.
>
> In der Wikipedia steht viel, sehr viel Unsinn drin, von den sprachlichen
> Mängeln ganz zu schweigen.
Wie in den anderen Nachschlagewerken auch.
> So kann man als Radfahrer (!) wegen Alkohols seinen Führerschein (!)
> verlieren. Das ist insofern ein Verstoß gegen den
Gleichheitsgrundsatz,
> daß Nichtführerscheinbesitzer eine solche Strafe nicht erhalten
> können
Sie können und werden aber mit einem (Rad-)Fahrverbot belegt.
Ob das, wie auch der Fahrerlaubnisentzug, kontrolierbar ist, ist eine
andere Frage.
ervin
Ansgar Matthes schrieb:
> In der Wikipedia steht viel, sehr viel Unsinn drin, von den sprachlichen
> M?ngeln ganz zu schweigen.
Im Usenet leider auch.
> Tatsache ist, da? die Rechtslage f?r den Rad- genauso wie f?r den
Autofahrer
> gilt (und, soweit ich wei?, auch z.B. f?r Bootsf?hrer zutrifft).
>
> So kann man als Radfahrer (!) wegen Alkohols seinen F?hrerschein (!)
> verlieren.
In .de nicht wegen eines einzelnen Vergehens. Trotz diverser
Klammern und Ausrufezeichen.
--
Christian Marten
Feste Mailadresse: GnuPG/PGP ID 22A12C07
Am Sat, 13 Jan 2007 09:57:45 +0100 schrieb Jens Müller:
> Ervin Peters schrieb:
>>
>> Sie können und werden aber mit einem (Rad-)Fahrverbot belegt.
>
> Rechtsgrundlage?
Genial, 0.5 Promille als OWI gelten nur für das Führen von KFZ:
§24a STVG <http://bundesrecht.juris.de/stvg/ 24a.html>
Ich irrte womöglich:
§25 STVG <http://bundesrecht.juris.de/stvg/ 25.html>
Auch hier ist das Fahrverbot auf KFZ bezogen.
aber die §§315c und 316 beziehen sich auf das Führen von
Fahrzeugen.
ervin
xpost dsrs, fup2
> So weit ich weiss kann man mit einem Fahrradfahrverbot belegt werden
Nein. In "Wie würden Sie entscheiden" ging es einmal genau um
diesen
konkreten Fall: Da hat ein im trunkenem Zustande fahrender Fahrradfahrer
auch seine Erlaubnis, Kraftfahrzeuge zu führen, verloren, und verlor die
Klage dagen auch vor Gericht prompt - und das war ein gemäß der
Rechtslage
richtiges Urteil. Statt seiner Argumentation "...extra von vornherein mit
dem Fahrrad gefahren, weil ich weiß, daß ich etwas trinken
werde..." wurde
der Spieß um- und ihm ein Strick daraus gedreht: "... gerade Sie als
Besitzer eines Führerscheines müßte genau wissen, daß mit
Alkohol überhaupt
kein Fahrzeug geführt werden darf, diesbezüglich ist gerade von Ihnen
als
Führerscheinbesitzer ist ein besonderes Verantwortungsbewußtsein zu
erwarten
...".
> - als
> Führescheinbesitzer "verliert" man den ja auch nicht wegen
Alkohols etc.
> sondern wird mit einem Fahrverbot belegt.
Gut, darum will ich mich nicht streiten, das grenzt für mich schon an
Sophisterei. Es kommt, es läuft jedenfalls auf das Gleiche hinaus: Man
darf
kein Kraftfahrzeug (auch andere Fahrzeuge nicht? Kutschen? Fahrräder?)
führen.
Ansgar