Da hat mir heute ein Beamter die Leviten gelesen und mich auf den
linksseitigen Fußweg mit Radfahrer frei verwiesen. Sämtlich
Diskussion fruchtete nix "und ich solle gefälligst die STVO
lesen".
Nun werde ich einen Brief schreiben( möglichst kurz: weil
formlos, fristlos, und sicherlich fruchtlos), in dem ich mich
einfach über diese uniformierte Ignoranz beschwere und dringend
Nachschulung empfehle. Ist schon das 2. Mal in 3 Jahren (letztes
Mal mit aufgeschlossenerem Personal).
Was muss man eigentlich entgegnen oder an Info mitschleppen,
damit man solchen Ignoranten gegenüber siegreich auftreten kann?
Ich hatte ja um Bußgeld gebeten, aber er wollte dann mein Rad
beschlagnahmen ... mmmh wäre vielleicht auch eine Idee gewesen ;-)
Heinz "eben fällt mir auf: uniformiert und uninformiert
unterscheidet fast nix ... was hat das zu bedeuten?"
Am 21.11.2006 17:33:23 schreibt H. Birthler:
> Da hat mir heute ein Beamter die Leviten gelesen und mich auf den
> linksseitigen Fußweg mit Radfahrer frei verwiesen. Sämtlich
> Diskussion fruchtete nix "und ich solle gefälligst die STVO
lesen".
Au weia....
In was für einer Gemeinde gibt es denn so etwas?
--
MfG
Manfred Albat
der computer rechnet, der mensch zaehlt!
Manfred Albat wrote:
> Am 21.11.2006 17:33:23 schreibt H. Birthler:
>
>> Da hat mir heute ein Beamter die Leviten gelesen und mich auf den
>> linksseitigen Fußweg mit Radfahrer frei verwiesen. Sämtlich
>> Diskussion fruchtete nix "und ich solle gefälligst die STVO
lesen".
>
> Au weia....
> In was für einer Gemeinde gibt es denn so etwas?
>
40 km nördlich von Goslar, wo Polizisten erst vor ein paar Tagen einem
Radfahrer die Vorfahrt genommen haben, ihn umefahren haben und sich dann
der Situation durch "geeignete Maßnahmen" entziehen wollten.
mfG
Christian
Christian Ascheberg schrieb:
> Manfred Albat wrote:
>
>
>>Am 21.11.2006 17:33:23 schreibt H. Birthler:
>>
>>
>>>Da hat mir heute ein Beamter die Leviten gelesen und mich auf den
>>>linksseitigen Fußweg mit Radfahrer frei verwiesen.
Sämtlich
>>>Diskussion fruchtete nix "und ich solle gefälligst die
STVO lesen".
>>
>>Au weia....
>>In was für einer Gemeinde gibt es denn so etwas?
>>
>
> 40 km nördlich von Goslar, wo Polizisten erst vor ein paar Tagen
einem
> Radfahrer die Vorfahrt genommen haben, ihn umefahren haben und sich dann
> der Situation durch "geeignete Maßnahmen" entziehen
wollten.
Oha, wo kann man das denn nachlesen?
Heinz
Hi!
>Da hat mir heute ein Beamter die Leviten gelesen und mich auf den
>linksseitigen Fußweg mit Radfahrer frei verwiesen. Sämtlich
>Diskussion fruchtete nix "und ich solle gefälligst die STVO
lesen".
>[...]
>Was muss man eigentlich entgegnen oder an Info mitschleppen,
>damit man solchen Ignoranten gegenüber siegreich auftreten kann?
Hmmm. Ich haette ihn gebeten, mir die Bedeutung des Schildes "Radfahrer
frei" zu erklaeren. Am besten auf der Dienststelle. Vor seinen Kollegen.
Leider musst Du der obigen Weisung erst einmal entsprechen, auch wenn
sie einigermassen sinnfrei ist.
Gruss,
Volker
Mail replies to/an V B A R T H E L D at G M X dot D E
H. Birthler schrieb am Dienstag, 21. November 2006 17:33:
> Da hat mir heute ein Beamter die Leviten gelesen und mich auf den
> linksseitigen Fußweg mit Radfahrer frei verwiesen. Sämtlich
> Diskussion fruchtete nix "und ich solle gefälligst die STVO
lesen".
Da fahre ich hier ja richtig bequem, ich wurde schon mehrfach von
Polizeifahrzeugen überholt während ich
könnten-grad-noch-benutzungspflichtig-sein Radwege ignorierte, hat ausser
Kopfschütteln nix weiter ausgelöst, bei Gehwegradlern ist man hier
aber
genau so ignorant :-(
> ...
> Was muss man eigentlich entgegnen oder an Info mitschleppen,
> damit man solchen Ignoranten gegenüber siegreich auftreten kann?
Die StVO, zusätzlich die VwV - in die Hand drücken und die passenden
Stellen
zeigen lassen, bzw. selber zeigen wenn er lange genug gesucht hat.
Steffen
--
Dieser Beitrag kann Übertreibungen, ironische Bestandteile und seltsame
Zeichenfolgen enthalten
Am Tue, 21 Nov 2006 17:33:23 +0100 schrieb H. Birthler:
> Was muss man eigentlich entgegnen oder an Info mitschleppen,
> damit man solchen Ignoranten gegenüber siegreich auftreten kann?
Früher gabs die StVO als Heftchen kostenlos vom BMVBW. Das konnte man
leicht mitführen und weiterverschenken. Bei mir kams nie dazu. Ein paar
Restbestände hätte ich noch, sind zwar nicht mehr auf dem aktuellen
Stand, aber bezüglich Radverkehr hat sich seitdem nichts verändert.
Jetzt gibt es die StVO beim BMVBS nur mehr als PDF zum Selbstdrucken,
also sperrig, schwer und nicht handlich zu verschenken.
Vielleicht reicht ja <http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.pdf> um
eine erste Nachdenklichkeit zu erzeugen.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
"Manfred Albat" schrieb
> Am 21.11.2006 17:33:23 schreibt H. Birthler:
>
>> Da hat mir heute ein Beamter die Leviten gelesen und mich auf den
>> linksseitigen Fußweg mit Radfahrer frei verwiesen. Sämtlich
>> Diskussion fruchtete nix "und ich solle gefälligst die STVO
lesen".
>
> Au weia....
> In was für einer Gemeinde gibt es denn so etwas?
Kenn ich von Hannover, allerdings war der Fußweg nicht "Radfahrer
frei"
beschildert, voller Fußgänger und Stellenweise nur 80 Zentimeter
breit,
zwichen der Hecke und den PKW die auf dem Radweg (ohne Lolli) parkten.
Der Polizeibulli hatte übrigends ein Braunschweiger Kennzeichen.