Hallo,
viele Radwege sind mit einem mehr oder weniger breiten Randstein
versehen. Hier in Dresden sind diese teilweise bis zu 40 cm breit und
theoretisch befahrbar. In anderen Fällen findet man Randsteine mit einer
Breite von weniger als 10 cm die aufgrund breiter Längsfugen zwischen
Randstein und Radwegoberfläche nicht gefahrlos befahren werden
können.
Meine Frage ist:
Zählen Randsteine bei der Beurteilung der Radwegbreite generell dazu
oder ist es zustandsabhängig. Wie sieht es mit
Fahrspurbegrenzungsmarkierungen/weissen Farbstreifen aus?
Ees geht darum zu beurteilen ob ein Radweg der Mindestbreite von 1,50 m
entspricht. Dieser hier http://jens-herrmann.gmxhome.de/1-kesseld.JPG
tut das nämlich ohne den Randstein nicht.
Danke schonmal im Vorraus
Jens
Jens Herrmann (Wed, 05 Apr 2006 19:35:54 +0200):
> Zählen Randsteine bei der Beurteilung der Radwegbreite generell dazu
> oder ist es zustandsabhängig. Wie sieht es mit
> Fahrspurbegrenzungsmarkierungen/weissen Farbstreifen aus?
Sorry. Das weiss ich leider nicht.
> Ees geht darum zu beurteilen ob ein Radweg der Mindestbreite von 1,50 m
> entspricht. Dieser hier http://jens-herrmann.gmxhome.de/1-kesseld.JPG
> tut das nämlich ohne den Randstein nicht.
Bei diesem Radweg wuerde ich eher auf den Abstand zum stehenden Verkehr
abheben, wenn es um eine Klage geht. Will man da den Mindestabstand zu
den parkenden Fahrzeugen einhalten, knallt man mit dem Lenker gegen die
Masten auf er rechten Seite.
Gruesse
Chris
--
Chris Huebsch www.huebsch-gemacht.de | TU Chemnitz, Informatik, RNVS
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Chemnitzer Linux-Tage 2007, 3.-4. Maerz | D-09107 Chemnitz
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-1803
Am Wed, 05 Apr 2006 19:35:54 +0200 schrieb Jens Herrmann:
> Zählen Randsteine bei der Beurteilung der Radwegbreite generell dazu
> oder ist es zustandsabhängig.
Es geht nicht um "Breite". Es geht um den Kunstbegriff "lichte
Weite".
Und dazu rechnen alle seitlichen Streifen, solange sie nicht zu anderen
Verkehrsflächen (Gehweg, Fahrbahn, Parkstreifen, ...) gehören. Die
FGSV-Auslegung, davon maximal 25 cm je Seite zu berücksichtigen, hat sie
m.W. eingebürgert.
Ob die Flächen befahrbar sind, ist unerheblich. Sie sollten nur keine
regelmäßigen Hindernisse beinhalten.
Auf lichte Weite würde ich einen Widerspruch nie (alleine) gründen.
--
A || Bernd Sluka
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AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
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Jens Herrmann schrieb:
> Ees geht darum zu beurteilen ob ein Radweg der Mindestbreite von 1,50 m
> entspricht. Dieser hier http://jens-herrmann.gmxhome.de/1-kesseld.JPG
> tut das nämlich ohne den Randstein nicht.
Auf dem Foto ist kein Rad weg! erkennbar. Ich sehe nur Gehsteige links
und rechts der Baumscheiben.
--
Gerald
| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://drffaq.freezope.org |
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Am 05.Apr.2006 schrieb Bernd Sluka:
> Am Wed, 05 Apr 2006 19:35:54 +0200 schrieb Jens Herrmann:
>> Zählen Randsteine bei der Beurteilung der Radwegbreite generell
dazu
>> oder ist es zustandsabhängig.
>
> Es geht nicht um "Breite". Es geht um den Kunstbegriff
"lichte Weite".
> Und dazu rechnen alle seitlichen Streifen, solange sie nicht zu anderen
> Verkehrsflächen (Gehweg, Fahrbahn, Parkstreifen, ...) gehören.
Die
> FGSV-Auslegung, davon maximal 25 cm je Seite zu berücksichtigen, hat
sie
> m.W. eingebürgert.
Man sollte die Behörde mal fragen, ob sie das bei der lichten Höhe
genauso
sehen. Die Brücke ist zwar nur 2,50 m hoch aber die lichte Höhe ist
ja 3 m,
na dann kann ich ja...
Kristian
--
>ist das tragen eines Helmes sinnvoll
Koennt ihr noch einen Moment warten, ich hab gleich alles zusammen...
Bingoschein, Popkorn, Cola, Brecheimer, Taschentuch fuer die Traenen....
(Fred Winkler und Michael Buege in d.r.f.)
Jens Herrmann wrote:
> viele Radwege sind mit einem mehr oder weniger breiten Randstein
> versehen. Hier in Dresden sind diese teilweise bis zu 40 cm breit und
> theoretisch befahrbar. In anderen Fällen findet man Randsteine mit
einer
> Breite von weniger als 10 cm die aufgrund breiter Längsfugen zwischen
> Randstein und Radwegoberfläche nicht gefahrlos befahren werden
können.
> Zählen Randsteine bei der Beurteilung der Radwegbreite generell dazu
> oder ist es zustandsabhängig.
In den VwV-StVO werden so genannte "lichte Breiten" vorgeschrieben.
Das
ist Radwegbreite also i.a. die Breite vom roten Pflaster + ca. 25cm
Sicherheitsstreifen links. Wenn rechts kein Gehweg ist, können dort
nochmals 25cm hinzu kommen. Bei 40cm Radwegbreite werden die geforderten
1,50m keinesfalls erreicht, nicht mal die punktuell erlaubten 1m.
Benutzungspflichtig darf so was nicht gemacht werden.
> Fahrspurbegrenzungsmarkierungen/weissen Farbstreifen aus?
Meinst Du Radstreifen? Bei denen müsste ich (oder besser Du) noch mal
die VwV-StVO befragen.
> Ees geht darum zu beurteilen ob ein Radweg der Mindestbreite von 1,50 m
> entspricht. Dieser hier http://jens-herrmann.gmxhome.de/1-kesseld.JPG
> tut das nämlich ohne den Randstein nicht.
Mit Bordstein gerade so 1,50m? Wäre höchstens bei Parkverbot auf der
Fahrbahn zulässig. So wie der "Radweg" angelegt ist, rennen die
Radfahrer ja im wahrsten Sinne des Wortes offene Türen ein. Überleg
mal:
Das schöne Blech!!
Ist der abgebildete Radweg übrigens benutzungpflichtig? Wie beschildert?
Der ist nämlich weder eindeutig baulich vom Gehweg getrennt noch ist
eine weiße Trennlinie vorhanden. Das einstige Rot des Pflasters ist auch
nur noch zu erahnen, wenngleich das nicht vorgeschrieben ist.
--
CU Christoph Maercker.
RADWEGE sind TODSICHER!
Christoph Maercker wrote:
> Mit Bordstein gerade so 1,50m? Wäre höchstens bei Parkverbot auf
der
> Fahrbahn zulässig. So wie der "Radweg" angelegt ist, rennen
die
> Radfahrer ja im wahrsten Sinne des Wortes offene Türen ein.
Überleg mal:
> Das schöne Blech!!
> Ist der abgebildete Radweg übrigens benutzungpflichtig? Wie
beschildert?
> Der ist nämlich weder eindeutig baulich vom Gehweg getrennt noch ist
> eine weiße Trennlinie vorhanden. Das einstige Rot des Pflasters ist
auch
> nur noch zu erahnen, wenngleich das nicht vorgeschrieben ist.
Ca. 10 m vor dem Zollstock steht ein Z 241.
Danke mal für alle Antworten, ich werde in den VwV-StVO nachschlagen was
genau drin steht.
Jens
Gerald Eischer wrote:
> Auf dem Foto ist kein Rad weg! erkennbar. Ich sehe nur Gehsteige links
> und rechts der Baumscheiben.
Wenn das schon kein Radweg ist was ist das dann:
http://jens-herrmann.gmxhome.de/kesselsd-unten.JPG
Jens