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Geltungsbereich Zeichen 237 (Radweg)

napisane przez Christoph Maercker 2006-03-22 13:01:10

Der Beitrag von Ulli Steinbach und die rüde Aufforderung eines
Polizisten im Zivilauto neulich veranlasst mich nochmals zu der Frage:
Für welchen Teil der Straße gilt Zeichen 237? Einigermaßen klar ist es,
wenn baulich vom Gehweg getrennt ein Hochbordweg verläuft oder ein
Sonderweg durch Grünstreifen getrennt neben einer Fahrbahn verläuft.
In den VwV-StVO fand ich auf die Schnelle eine Beschilderung mit Z. 237
nur für Radstreifen und "baulich angelegte Radwege" (Rand-Nr. 11, 18,
19 in den VwV).

Wenn die Trennung vom Gehweg nur durch weiße Linie markiert und durch
rote Farbe verdeutlicht wird, muss Zeichen 241 aufgestellt werden,
ansonsten ist der Geltungsbereich schon unklar.
In Magdeburg gibt es einige Gehwege, die haben *nur* einen Streifen mit
rotem Pflaster, teilweise *keine* weiße Linie und sind mit Zeichen 237
beschildert. An solchen Straßen gehe ich davon aus, dass Radfahrer die
Fahrbahn benutzen dürfen und Kfz dort nichts zu suchen haben. Welche
Vorschrift oder welches Urteil spricht dagegen?
--


CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TODSICHER!

Geltungsbereich Zeichen 237 (Radweg)

. 2006-03-22 12:58:47

Geltungsbereich Zeichen 237 (Radweg)

napisane przez Christian Marten 2006-03-22 12:58:47

Christoph Maercker schrieb:

> In Magdeburg gibt es einige Gehwege, die haben *nur* einen Streifen mit
> rotem Pflaster, teilweise *keine* weiße Linie und sind mit Zeichen 237
> beschildert. An solchen Straßen gehe ich davon aus, dass Radfahrer die
> Fahrbahn benutzen dürfen und Kfz dort nichts zu suchen haben. Welche
> Vorschrift oder welches Urteil spricht dagegen?

Dein klarer Menschenverstand. Dir muss klar sein, dass der
rote Streifen lediglich Kunst am Bau ist. Der Radweg
umfasst den ganzen scheinbaren Gehweg. Fußgänger sind nicht
existent oder müssen die Fahrbahn benutzten.

Ob das bereits in Urteile gegossen wurde, entzieht sich meiner
Kenntnis, insbesondere was den letzten Teil angeht, zweifle
ich sehr.

Aber warum machst du dir jetzt darum einen Kopf? Polizisten
wirst du das nicht erklären können, anderen Autlern schon
gar nicht. Einem Richter solltest du unbefangen
entgegentreten können, statt Gefahr zu laufen, 2006 bereits
das Gegenteil aufgezeigt bekommen zu haben.


--
Christian Marten

Feste Mailadresse: GnuPG/PGP ID 22A12C07

Geltungsbereich Zeichen 237 (Radweg)

napisane przez bernd usenet@gmx.de (Bernd Sluka) 2006-03-22 17:03:36

Am Wed, 22 Mar 2006 13:01:10 +0100 schrieb Christoph Maercker:
> Der Beitrag von Ulli Steinbach und die rüde Aufforderung eines
> Polizisten im Zivilauto neulich veranlasst mich nochmals zu der Frage:
> Für welchen Teil der Straße gilt Zeichen 237? Einigermaßen klar ist es,
> wenn baulich vom Gehweg getrennt ein Hochbordweg verläuft oder ein
> Sonderweg durch Grünstreifen getrennt neben einer Fahrbahn verläuft.
> In den VwV-StVO fand ich auf die Schnelle eine Beschilderung mit Z. 237
> nur für Radstreifen und "baulich angelegte Radwege" (Rand-Nr. 11, 18,
> 19 in den VwV).
>
> Wenn die Trennung vom Gehweg nur durch weiße Linie markiert und durch
> rote Farbe verdeutlicht wird, muss Zeichen 241 aufgestellt werden,
> ansonsten ist der Geltungsbereich schon unklar.
> In Magdeburg gibt es einige Gehwege, die haben *nur* einen Streifen mit
> rotem Pflaster, teilweise *keine* weiße Linie und sind mit Zeichen 237
> beschildert. An solchen Straßen gehe ich davon aus, dass Radfahrer die
> Fahrbahn benutzen dürfen und Kfz dort nichts zu suchen haben. Welche
> Vorschrift oder welches Urteil spricht dagegen?

Da baulich getrennte Straßenflächen neben der Fahrbahn in der Regel
Gehwege sind, ist Deine Darstellung völlig zutreffend.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder

Geltungsbereich Zeichen 237 (Radweg)

napisane przez Christoph Maercker 2006-03-22 18:21:17

Bernd Sluka wrote:
> Da baulich getrennte Straßenflächen neben der Fahrbahn in der Regel
> Gehwege sind, ist Deine Darstellung völlig zutreffend.

Danke, dann kann ich an der Stelle ja beruhigt weiter die Fahrbahn
benutzen und dem erneuten Auftauchen der grünen Herren gelassen
entgegensehen.
--


CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TODSICHER!

Geltungsbereich Zeichen 237 (Radweg)

napisane przez Udo Steinbach 2006-03-22 18:46:39

§§ 2.4.2 und 41.2.5 sagen nur, das man Radwege benutzen soll. Das heiÃźt, dass ein Radweg auch immer ohne Schilder eindeutig erkennbar sein muÃź. Ohne Gehweg ist das schonmal nicht so einfach, denn wo Radweg ist, hat auch Gehweg zu sein.
--
Die fahrradfreundliche Stadt Oldenburg: http://radwege.udoline.de/
PGP: A245 F153 0636 6E34 E2F3 E1EB 817A B14D 3E7E 482E

Geltungsbereich Zeichen 237 (Radweg)

napisane przez Christoph Maercker 2006-03-23 12:57:59

Udo Steinbach wrote:
> §§ 2.4.2 und 41.2.5 sagen nur, das man Radwege benutzen soll. Das heiÃźt, dass ein Radweg
> auch immer ohne Schilder eindeutig erkennbar sein muÃź. Ohne Gehweg ist das schonmal nicht
> so einfach, denn wo Radweg ist, hat auch Gehweg zu sein.

Die beiden Paragrafen sagen, dass Radfahrer *beschilderte* Radwege
benutzen *müssen*. Darüber hinaus besagt §2 (4), dass nicht
beschilderte, aber eindeutig als solche erkennbare = "andere" Radwege
benutzt werden *dürfen*.
Was ohne Schild als "Radweg" erkannt wird, darüber gehen die Meinungen
obendrein weit auseinander, je nachdem, ob nomaler Radfahrer, drf-Leser
+ Radfahrer, Polizist, Autofahrer, Verwaltungsbeamter, ...

Als Radwege eindeutig erkennbar sind letzlich nur die klassischen
Hochbords mit Bordstein zwischen Geh- und Radweg. An diese Bauart haben
die Verfasser wohl beim Begriff "baulich getrennt" gedacht. Zweifarbige
Gehwege gab es zumindest in Ostdeutschland vor der 1997er StVO-Novelle
so gut wie keine deshalb zähle ich sie nicht dazu. Im Gegensatz zur
hiesigen Stadtverwaltung.
--


CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TODSICHER!

Geltungsbereich Zeichen 237 (Radweg)

napisane przez Christoph Maercker 2006-03-23 13:00:50

Bernd Sluka wrote:
> Da baulich getrennte Straßenflächen neben der Fahrbahn in der Regel
> Gehwege sind, ist Deine Darstellung völlig zutreffend.

Das hieße, ich könnte jeden anzeigen, der eine solche Straße mit Kfz
befährt? Für den Fall, dass die Polizei wirklich mal Theater machen
sollte, eine schöne Vorstellung. ;-)
--


CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TODSICHER!

Geltungsbereich Zeichen 237 (Radweg)

napisane przez Thomas Schlueter 2006-03-23 14:51:18

Am Thu, 23 Mar 2006 hat Christoph Maercker geschrieben:

[§§ 2 IV und 41 II StVO]
> Die beiden Paragrafen sagen, dass Radfahrer *beschilderte* Radwege
> benutzen *müssen*.

Der Gesetzgeber hat 1997 einen Riesenbock geschossen, indem er die
sprachlich unsaubere Bezeichnung "Radwege" für die Gesamtheit aller
Sonderwege, die man mit dem Fahrrad benutzen soll, gewählt hat.

Im Grunde wollte er wohl sagen:

(1) Radfahrer müssen diejenigen baulich abgesetzten Radwege
benutzen, die in Fahrtrichtung mit dem Z.237 gekennzeichnet sind.
(2) Sie müssen die Radwegteile von getrennten Geh- und Radwegen
benutzen, die in Fahrtrichtung mit dem Z.241 gekennzeichnet sind.
(3) Sie müssen jene Gehwege benutzen, die in der Fahrtrichtung mit
dem Z.240 für den Radverkehr geöffnet sind.

Aus der vereinfachten Sicht eines mit dieser differenzierten
Sichtweise geistig überforderten Beamten der Straßenverkehrsbehörden
liest sich das aber so:

(1) Radfahrer müssen die Fahrbahn verlassen, sobald die
Fahrtrichtung mit [choose one blue item out of three] gekennzeichnet
ist. Wo sie dann langfahren, ist ihre Sache.
(2) Fehlerhaft aufgehängte Schilder brauchen wegen (1) nicht
geändert werden.

Tom


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